Berlins Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Felor Badenberg (CDU) glaubt trotz Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) offenbar nicht, dass ein Verbot der Partei vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte.
Bei einer Veranstaltung an der Freien Universität zum Thema „wehrhafte Demokratie“ am Dienstagabend sagte Badenberg, die bis 2023 BfV-Vizepräsidentin war: „Wenn ich mich mit meinen früheren Kollegen unterhalte, die die Einstufung vorgenommen haben und die früher auch beim NPD-Verbot mitgearbeitet haben, dann sagen die: Die Voraussetzungen liegen nicht vor.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte einen Verbotsantrag gegen die rechtsextreme „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) im Jahr 2017 zurückgewiesen. Badenberg war nach eigenen Angaben bei ihrer früheren Tätigkeit mit diesem Verfahren befasst. Ab 2020 war sie Leiterin der Abteilung Rechtsextremismus und Terrorabwehr beim BfV und hat in dieser Funktion auch bei der Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ mitentschieden.
Die Justizsenatorin wies darauf hin, dass in der Diskussion um ein mögliches Parteiverbot nicht ausreichend zwischen den juristischen Voraussetzungen und dem politischen Ermessen, einen Verbotsantrag zu stellen, unterschieden würde.
Mit der AfD habe man es schwerer als mit der NPD, die bereits ihrem Programm nach verfassungswidrig gewesen sei. Zudem sei es fraglich, ob einzelne Aussagen, die von AfD-Funktionären nur übernommen und über soziale Medien verbreitet würden, der Partei als solcher zugerechnet werden könnten.
Badenberg kritisierte eine aus ihrer Sicht „gestörte Debattenkultur“. Man werde „sofort in eine Ecke geschoben“, wenn man sich etwa kritisch zum Thema Migration einlasse. Das Vorhaben, die AfD „kleinzumachen“, habe sie nur größer gemacht.
Die Senatorin, die die jüngst erfolgte „Hochstufung“ der AfD für konsequent und richtig hält, warnte davor, allein auf dieser Grundlage gegen Beschäftigte im Landesdienst vorzugehen: „Ich rate dringend davon ab, dienstrechtliche Konsequenzen zu prüfen, nur weil es jetzt eine Hochstufung gibt.“
Derzeit habe das BfV aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens eine Stillhaltezusage abgegeben, damit sei man in einer „Zwischenphase“. Erst wenn das Kölner Verwaltungsgericht die neue Einstufung bestätige, würden Behörden ihre Mitarbeiter näher prüfen.