Noch bevor die Rentenkommission der Bundesregierung Ende Juni ihre Vorschläge vorstellen wird, streitet das Land wieder einmal darüber, wer die stetig steigenden Kosten des Rentensystems zu tragen hat. Sollen die Jüngeren mehr schultern, etwa durch höhere Beitragssätze oder ein späteres Eintrittsalter? Sollen die Älteren weniger bekommen, etwa indem man das Rentenniveau schrittweise absenkt? Oder kann die Rentenversicherung stabilisiert werden, indem weitere Gruppen wie Beamte oder Selbständige in sie einbezogen werden?
Seit Jahren werden diese Ansätze rauf- und runterdiskutiert. Doch die größte Ungerechtigkeit im jetzigen System berührt keiner der Vorschläge. Nach allem, was man hört, wird auch die Rentenkommission nichts an ihr ändern. Und das, obwohl diese Ungerechtigkeit unmittelbar mit der Ursache der Misere zusammenhängt.
Die Mutter aller Probleme in der Rentenversicherung ist der Kindermangel. Wenn die jetzt in den Ruhestand gehende Babyboomer-Generation ebenso viel Nachwuchs gezeugt hätte wie ihre Eltern, stünden genügend Beitragszahler bereit, um ihre Renten zu finanzieren. Tatsächlich aber liegt die Geburtenrate in Deutschland seit den Siebzigern weit unter Reproduktionsniveau. Besserung ist einstweilen nicht in Sicht: Zuletzt sorgte die Nachricht für Aufsehen, dass in Deutschland 2025 so wenige Kinder zur Welt kamen wie nie zuvor seit Gründung der Bundesrepublik.
Wenn Kindermangel also das grundsätzliche Problem des Rentensystems ist, wäre es nur logisch, dass diejenigen, die am stärksten für das Problem verantwortlich sind, auch am meisten zu seiner Lösung beitragen. Ein nachhaltiges und gerechtes Umlageverfahren müsste diejenigen entlasten, die durch Kinderkriegen seine Zukunft sichern, und diejenigen belasten, die das nicht tun.
Derzeit ist das kaum der Fall. Zwar werden Eltern pro Kind drei Rentenpunkte als Kindererziehungszeit gutgeschrieben, was nach gegenwärtiger Berechnung die Rente um etwa 120 Euro pro Monat erhöht (Gutverdiener erhalten weniger). Doch das genügt nicht einmal, um die monatliche Rentenminderung von durchschnittlich 200 bis 300 Euro pro Kind auszugleichen, die Eltern durch Einkommensverluste entstehen, etwa weil viele Mütter in Teilzeit arbeiten.
Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung haben in den Geburtsjahrgängen 1952 bis 1959 Frauen mit Kindern durchschnittlich 18 Prozent weniger Rentenansprüche erworben als Frauen ohne Kinder – unter Berücksichtigung aller staatlichen Zuschüsse. Bei späteren Jahrgängen dürfte dieser motherhood pension gap zwar geringer ausfallen, sich an der Tendenz aber wenig geändert haben: Wer Kinder hat, bekommt in Deutschland heute effektiv weniger, nicht mehr Rente.
Ursprünglich sollte die Rentenversicherung Kinder einbeziehen
Wie konnte ein System entstehen, das so wenige Anreize setzt, um das eigene Fortbestehen zu sichern? Jahrhundertelang waren Kinder die einzige Rente: Wer fürs Alter vorsorgen wollte, musste seine Produktivität vor allem im eigenen Schlafzimmer entfalten. Daran änderte auch die 1889 von Otto von Bismarck geschaffene staatliche Rentenversicherung wenig, denn sie war niedrig berechnet und stellte nicht mehr als ein Zusatzeinkommen dar. Und selbst als in den Fünfzigerjahren das bis heute gültige Umlageverfahren eingeführt wurde, bei dem die Arbeitenden für die Nicht-Arbeitenden aufkommen, sollten Kinder darin ursprünglich ebenso berücksichtigt werden wie Erwerbstätige und Alte.
Wilfrid Schreiber, der Vater des heutigen RentensystemsWikimedia Commons/BKUIm Auftrag des Bundes Katholischer Unternehmer entwarf der Ökonom Wilfrid Schreiber damals ein Rentensystem nach dem „Dreigenerationenmodell“. Die Gesellschaft stellte sich Schreiber, beeinflusst von der katholischen Soziallehre, wie eine große Familie vor. Ebenso wie in einer solchen Familie die arbeitsfähigen Erwachsenen sowohl für ihre jungen Kinder als auch für ihre greisen Eltern sorgen, sollte auch die staatliche Rentenversicherung den Unterhalt sowohl der noch nicht Arbeitenden als auch der nicht mehr Arbeitenden garantieren. Zu einer Altenrente sollte eine (an die Eltern auszuzahlende) Kinderrente treten – jeweils finanziert aus den Beiträgen der Erwerbstätigen.
Der Schreiber-Plan wurde zur Blaupause für Adenauers große Rentenreform von 1957. Doch in einem entscheidenden Punkt wich das letztlich verwirklichte System von Schreibers Vorstellungen ab. Zwar kam die beitragsfinanzierte Altenrente, die Kinderrente wurde jedoch gestrichen, das „Drei-“ zu einem „Zweigenerationenmodell“ umgewandelt. Den Einwand, dass der Rentenversicherung ohne solche Anreize irgendwann der Nachwuchs und damit die Beitragszahler ausgehen könnten, wies der Bundeskanzler ab: „Kinder kriegen die Leute immer.“
Nur der Nutzen von Kindern wird sozialisiert
Das sollte sich nicht nur als fatale Fehleinschätzung herausstellen, sondern schuf auch eine bis heute bestehende Unwucht im System. Denn Schreiber hatte den Zusammenhang zwischen Kinderfürsorge und Altersvorsorge richtig erkannt. Wie in einer Großfamilie genügt es in einer nach dem Umlageverfahren organisierten Rentenversicherung nicht, dass Erwachsene im erwerbsfähigen Alter ihre Beiträge zahlen, also für den Unterhalt der Elterngeneration aufkommen. Sie müssen ebenso Kinder großziehen, die ihren eigenen Unterhalt zahlen, wenn die heute Erwachsenen in den Ruhestand getreten sind. Doch während jahrhundertelang beide Aufgaben in den Familien zusammenkamen, ermöglicht das heutige Rentensystem einer stetig wachsenden Zahl von Menschen, sich der zweiten Aufgabe zu entziehen und dennoch von deren Früchten zu profitieren.
Nun mag man einwenden, dass seit Adenauers Zeiten zahlreiche Mechanismen außerhalb des Rentensystems geschaffen wurden, mit denen die Allgemeinheit sich an den Kosten der Kindererziehung beteiligt. Eine weitgehend kostenfreie Bildung wird ebenso aus Steuermitteln finanziert wie das Kinder- und Elterngeld, das Schreibers Ideen einer Kinderrente relativ nahekommt. Doch selbst unter Berücksichtigung all dieser öffentlichen Zuschüsse, so ergab eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2014, trägt ein um 2000 geborenes Kind durchschnittlich 50.000 Euro mehr an Steuern und Abgaben bei, als es kostet – mit Kindeskindern sind es mehr als 100.000 Euro. Gleichzeitig geben Eltern, wiederum unter Berücksichtigung aller staatlichen Begünstigungen, bis zum 18. Lebensjahr durchschnittlich 160.000 Euro für den Unterhalt eines Kindes auf, Einkommensverluste noch nicht eingerechnet. Auch gesamtgesellschaftlich werden die Kosten von Kindern also tendenziell privatisiert, ihr Nutzen sozialisiert.
Als Kinder noch keine Seltenheit waren: Aufnahme von 1958ImagoEine stärkere Berücksichtigung der Kinderzahl bei der gesellschaftlichen Aufgabenverteilung „bestraft“ deswegen auch nicht die ungewollt Kinderlosen. Ob gewollt oder nicht: Wer keine Kinder großzieht, hat mehr Geld zur Verfügung, während er spätestens im Alter von den Kindern anderer Leute profitiert. Jemand, der heute Anfang 30 ist und Kinder bekommen möchte, kann sich ausrechnen, dass er auf absehbare Zeit einen geringeren Lebensstandard haben wird als seine kinderlosen Freunde – obwohl er das tut, was gesellschaftlich und politisch so dringlich gefordert wird. Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen, wäre die Rentenversicherung ein logischer Ort, weil der Zusammenhang zwischen Nachwuchs und Systemleistung hier besonders offensichtlich ist.
Zwei Optionen bieten sich an: Entweder man variiert die Beitragshöhe. So geschieht es heute schon in der Pflegeversicherung, wo Eltern mit dem zweiten Kind 0,25 Prozentpunkte weniger zahlen, Kinderlose 0,6 Prozentpunkte mehr (demnächst könnten es 0,7 Prozentpunkte sein). Oder aber man staffelt die Ansprüche, wie in einem Konzept, für das der Ökonom Hans-Werner Sinn immer wieder vergeblich geworben hat. Danach sänke das allgemeine Rentenniveau gemäß dem demographischen Wandel. Während die dadurch entstehende Vorsorgelücke bei Eltern durch eine staatliche, von der Kinderzahl abhängige Zusatzrente geschlossen wird, müssen Kinderarme privat vorsorgen.
Natürlich ergäben sich Folgefragen: Erhält man den Kinderzuschlag auch dann, wenn die eigenen Kinder langfristig arbeitslos sind und damit den Sozialversicherungen mehr schaden als nützen? Ist der Bonus derselbe für alle (wie beim Kindergeld) oder richtet er sich nach dem Einkommen der Eltern (wie bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung)? Doch selbst wenn bei einer Lösung dieser Fragen womöglich neue Ungerechtigkeiten entstehen, kann das kein Grund sein, gar nichts am System zu ändern. Denn die bestehende Ungerechtigkeit ist zweifellos fundamentaler.
Geschieht hingegen gar nichts, könnte der eigene Nachwuchs schneller an Bedeutung für die Altersvorsorge gewinnen, als manch einem lieb ist. Denn wenn das Rentenniveau sinkt, die gesetzliche Rentenversicherung vielleicht sogar implodiert, ohne dass die ältere Generation rechtzeitig vorgesorgt hat, dürften für sie irgendwann nur noch direkte Zuschüsse durch die eigenen Kinder bleiben, um den eigenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Das mag man ausgleichende Gerechtigkeit nennen. Doch auch die Nachteile des alten Modells kämen dann zurück: Was, wenn man sich mit den eigenen Kindern zerstreitet oder diese nicht so erfolgreich sind, wie man es sich wünscht? Die gesellschaftliche Großfamilie kann diese Risiken abfedern. Doch auch sie muss sich dafür wie eine intakte Familie verhalten, die für die Jungen ebenso gemeinschaftlich sorgt wie für die Alten.

vor 3 Stunden
1










English (US) ·