DDR-Moped: Auch reimportierte Simsons dürfen Tempo 60 fahren

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Auch reimportierte Simson-Mopeds dürfen künftig mit Tempo 60 fahren. Der Bund habe entschieden, dass sie unter eine Sonderregelung fallen, sofern sie bis zum 28. Februar 1992 in Verkehr gebracht wurden, teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Christian Hirte (CDU), mit. »Wir ändern nicht die Rechtslage, sondern haben unsere nach nochmaliger Prüfung nur nachgeschärft.«

Grundsätzlich dürfen Kleinkrafträder nach EU-weit harmonisierten Vorschriften seit 2002 höchstens 45 Kilometer pro Stunde fahren, bis dahin galt Tempo 50. Zu der Klasse zählen Mofas, Mopeds, Mokicks oder Motorroller, die einen Verbrennungsmotor mit bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum oder einen Elektromotor mit maximal vier Kilowatt Leistung haben.

Die in der DDR-Zeit gebauten Gefährte mit Namen wie Schwalbe, Star, Sperber, Spatz oder S50/51 hingegen dürfen mit Tempo 60 fahren, weil eine Sonderregelung im Einigungsvertrag von BRD und DDR das ermöglicht. Andernfalls hätten Millionen Simsons als Motorräder eingestuft werden müssen, woraus Zulassungs- und Führerscheinpflicht gefolgt wäre. Die Ausnahme gilt für Zweitakter, die bereits in der DDR zugelassen waren.

Einsatz ostdeutscher Länder

Bei aus dem Ausland zurückgeführten Simsons war umstritten, ob sie unter diesen Sonderstatus fallen. Mit der nun getroffenen Entscheidung des Bundes werde die rechtliche Gleichbehandlung Tausender Halterinnen und Halter geschaffen, hieß es.

Thüringens Infrastrukturminister Steffen Schütz (BSW) sprach von einem Erfolg für alle Simson-Freunde. Thüringen und andere ostdeutsche Länder hatten sich seit geraumer Zeit dafür eingesetzt, Reimporte mit den verbliebenen DDR-Beständen gleichzustellen.

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