Der Bundesrechnungshof geht in einem aktuellen Bericht an den Haushaltsausschuss kritisch mit den Bemühungen der vorigen Bundesregierungen ins Gericht, die Verwaltung bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten.
In ihren »Empfehlungen« für die neue Bundesregierung, die dem SPIEGEL vorliegen, weisen die Prüfer darauf hin, dass es seit dem Projekt »BundOnline 2005« zahlreiche Initiativen gegeben habe, die Digitalisierung der Bundesverwaltung voranzubringen – darunter allein drei sogenannte Digitalstrategien.
Der anhaltende »Digitalisierungsrückstand in Deutschland« beruhe jedoch unter anderem auf mangelnden tiefergehenden Analysen der Ausgangssituation. Häufig seien die Ziele der Strategien entweder »vage und abstrakt« oder »wenig ambitioniert und nicht zukunftsgerichtet« gewesen. Zudem habe der Bund für die Umsetzung nicht ausreichend bedarfsgerechte zentrale IT-Lösungen entwickelt.
Wildwuchs an parallelen Lösungen
Daher sei es zu einem »Wildwuchs« parallel entwickelter Behördenlösungen gekommen, der unnötige Ausgaben verursacht habe. Zudem hätte die Bundesregierung bei verschiedenen Vorhaben die Wirtschaftlichkeit nicht ausreichend geprüft und Risiken nicht beachtet.
Als Beispiel benennen die Prüfer unter anderem das Projekt »Smart-eID«. Mit der vermeintlichen »Komfortfunktion« sollten sich die Bürger nur mit dem Smartphone ausweisen können, sie wurde »Leuchtturmprojekt« einer Digitalstrategie. Obwohl bereits 2021 intern das Risiko damit zu scheitern als »höchstwahrscheinlich« eingestuft worden sei, habe man mehr als 90 Millionen Euro dafür ausgegeben. »Das Projekt ist inzwischen gescheitert«, bemerken die Prüfer trocken.
Entsprechend nachdrücklich fallen ihre Wünsche an Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) aus, das Dauerthema in den Griff zu bekommen. Man habe dessen Ministerium aufgefordert, die bestehenden Defizite zu analysieren, »messbare, ambitionierte digitalpolitische Ziele zu formulieren« und Synergiepotenziale besser zu nutzen.
Wildbergers Haus erklärte in einer Stellungnahme, man werde künftig eine einheitliche IT-Infrastruktur als Baukasten anbieten und könne die beanstandeten Parallelentwicklungen dank des neuen Zustimmungsvorbehalts für IT-Ausgaben unterbinden. Zudem werde man ein »IT-Tool« bereitstellen, mit dem die Bundesbehörden ihre IT-Ausgaben einheitlich erfassen könnten – so könne man künftig Doppelentwicklungen besser erkennen.