Bundespolitik: Merz verurteilt Iran, aber nicht Israel und die USA

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Für unseren Liveblog verwenden wir neben eigenen Recherchen Material der Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, epd, KNA und Bloomberg.

Wichtige Updates

SPD macht Mieterschutz zur Bedingung für neues Heizungsgesetz 

Bundestag beschließt verschärfte Asylregeln

Neue Durchsuchungen bei AfD-Politiker Maximilian Krah

Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Maximilian Krah auf

Bund der Steuerzahler kritisiert Kosten der Sanierung von Schloss Bellevue 

Philipp Saul

Merz verurteilt Iran, aber nicht Israel und die USA

Angesichts der Eskalation im Nahen Osten wählt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) klare Worte in Richtung Iran, hält sich in Bezug auf die israelischen und US-amerikanischen Angreifer aber deutlich zurück. In einer Erklärung verurteilte Merz das Verhalten der iranischen Führung in der Region und im eigenen Land. „Die Bundesregierung ruft Iran nachdrücklich dazu auf, sofort die militärischen Schläge gegen Israel und unsere anderen Partner in der Region einzustellen“, erklärte Merz. „Iran muss auch andere destabilisierende Aktivitäten in der Region und darüber hinaus unterlassen.“ Die Führung in Teheran müsse außerdem die Gewalt gegen die eigene Bevölkerung beenden.

Israel und die USA hatten mit breit angelegten Militärschlägen einen neuen Krieg gegen Iran gestartet. Merz kritisierte das in seiner Erklärung nicht, sondern betonte lediglich, dass Deutschland daran nicht beteiligt gewesen sei. Die Islamische Republik reagierte auf die Schläge mit Gegenangriffen auf Israel und US-Militärstützpunkte in mehreren Golfstaaten.

Merz sagte, die Bundesregierung spreche sich dafür aus, Bemühungen um eine Verhandlungslösung mit Iran wieder aufzunehmen. Das sei auch ein Beitrag, um Risiken für die regionale Stabilität zu vermindern. Die USA hätten über Wochen eine solche Lösung gesucht. Die iranische Seite habe jedoch keiner umfassenden, verlässlichen und überprüfbaren Vereinbarung zur Beendigung des militärischen Nuklearprogramms zugestimmt.

Die aktuellen Nachrichten zu den Angriffen gegen Iran können Sie hier im Liveblog verfolgen:

Nadja Lissok

SPD macht Mieterschutz zur Bedingung für neues Heizungsgesetz 

Die SPD möchte Mieter vor hohen Heizungskosten schützen. „Mit mir wird es kein Gesetz geben, das Mieterinnen und Mieter auf den Kosten sitzen lässt. Der Mieterschutz ist für mich zentral“, erklärte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch dem Magazin Stern in Bezug auf das geplante neue Heizungsgesetz. 

Miersch machte klar: „Die Förderung für klimafreundliche Heizungen muss verlässlich bleiben, damit der Austausch zu klimafreundlichen Heizungen weiter angereizt wird.“ Er erinnerte daran, dass es beim CO₂-Preis bereits eine klare soziale Lenkung gebe, sodass Vermieter steigende Kosten nicht einfach an Mieter durchreichen könnten. „Daran werden wir uns in den parlamentarischen Beratungen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz orientieren“, kündigte der SPD-Fraktionschef an. 

Seit Anfang 2023 müssen Vermieter in Deutschland einen Teil der CO₂-Kosten beim Heizen mit fossilen Brennstoffen mittragen. Nach einem Stufenmodell werden die Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. 

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wies die Kritik am geplanten verstärkten Einsatz von Biogas zurück. Größere Mengen davon könnten aus der Ukraine importiert werden. Die Grünen sehen die schwarz-rote Koalition dagegen auf einem Irrweg. Biogas sei schon heute teurer als Erdgas, weil kaum verfügbar, sagte die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner. „Und es wird ja nicht günstiger werden“, fügte sie hinzu.

Nach den Reformplänen von Union und SPD sollen Immobilienbesitzer weiterhin Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. Die pauschale Pflicht entfällt, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Allerdings müssen nun neue Gas- und Ölheizungen ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biogas betrieben werden.

Nadja Lissok

Bundestag beschließt verschärfte Asylregeln

Der Bundestag hat Asyl-Verschärfungen und gleichzeitig Erleichterungen beim Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber beschlossen. Zum Großteil setzt die schwarz-rote Koalition damit eine auf EU-Ebene bereits 2024 beschlossene Reform in deutsches Recht um.

Kernpunkte der Reform sind:

  • Die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden 
  • Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote
  • Verkürzte Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben 
  • Sogenannte Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht, in denen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land zuständig wäre
  • Asylbewerber, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, dürfen bereits nach drei Monaten in Deutschland arbeiten 

Die Opposition hat gegen die Reform gestimmt. Die AfD kritisierte die Verschärfungen als unzureichend. „Was Sie hier vorlegen, ist eine Mogelpackung“, erklärte der Abgeordnete Maximilian Krah. Der Grüne Lukas Benner sprach hingegen von der „größten Asylrechtsverschärfung seit 1993“. Europäische Regeln müssten zwar umgesetzt werden, die Koalition habe ihren Ermessensspielraum dabei aber mit übermäßiger Härte genutzt. Clara Bünger von der Linksfraktion erklärte, die Reform bringe „mehr Chaos, Leid, Rechtlosigkeit“ statt wie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) versprochen mehr Ordnung. Die europäische Migrationspolitik sei über Jahre dysfunktional gewesen, sagte Dobrindt, der die Reform als wichtigen Fortschritt lobte. 

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmalig Asyl beantragen, sinkt seit Herbst 2023. Wurden 2024 noch knapp 230 000 Asylerstanträge gestellt, so ging diese Zahl im vergangenen Jahr auf rund 113 000 Erstanträge zurück. 

Tobias Bug

Neue Durchsuchungen bei AfD-Politiker Maximilian Krah

Im Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche haben die Ermittler weitere Durchsuchungen durchgeführt. Diese richteten sich nicht direkt gegen den Politiker, sondern gegen Dritte, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte.

Gegen wen konkret sich die Maßnahmen richteten, sagte ein Sprecher auf Anfrage nicht. Es werde angenommen, dass potenzielle Beweismittel zu finden seien. Weitere Details wurden nicht genannt.

Der Bundestag hatte die Ermittlungsmaßnahmen am Donnerstag genehmigt, indem er die Immunität Krahs aufgehoben hatte. Ein neues Ermittlungsverfahren mit neuen Tatvorwürfen gegen den Abgeordneten ist damit nicht verbunden, wie die Generalstaatsanwaltschaft betonte. Es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte im vergangenen Mai ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen gegen Krah eröffnet. Die Tatvorwürfe beziehen sich den Angaben zufolge auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter. Krah hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Nadja Lissok

Bundestag stärkt Rechte leiblicher Väter

Leibliche Väter können künftig einfacher die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für ihr Kind anfechten. Der Bundestag hat am Abend ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, mit dem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wird. Die Karlsruher Richter hatten ein effektives Verfahren eingefordert, damit leibliche Väter, die mit der Mutter des von ihnen gezeugten Kindes nicht verheiratet sind, ihre rechtliche Vaterschaft geltend machen können. Bisher war das nicht möglich, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine „sozial-familiäre Beziehung“ bestand, der Mann also Verantwortung für das Kind trug, ohne dessen biologischer Vater zu sein.

Mit der Reform kann der leibliche Vater nun die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder wenn eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden abgebrochen wurde. Erweitert wird außerdem das Mitspracherecht des betroffenen Kindes: Ist es mindestens 14 Jahre alt, kann es verhindern, dass ihm die Mutter anstatt des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.

Nadja Lissok

Bundeswehr darf künftig Drohnen direkt abschießen oder abfangen

Im Oktober vergangenen Jahres fielen wegen Drohnensichtungen am Münchner Flughafen zahlreiche Flüge aus, Hunderte Menschen mussten die Nacht auf Feldbetten verbringen. Auch an anderen Orten in der Republik gab es solche Vorfälle. Die Piloten konnten selten ermittelt werden, es wird aber vermutet, dass in vielen Fällen Russland hinter den Flügen steckte. Nun bekommt die Bundeswehr ​mehr Kompetenzen bei der Abwehr von Drohnen. Eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf Antrag des Innenministeriums hat der Bundestag beschlossen.

In Deutschland sind zunächst die Polizeikräfte der Länder für die Drohnenbekämpfung zuständig. Meist fehlen ihnen dazu aber die Möglichkeiten. Deshalb ​waren bereits ​die Kompetenzen der Bundespolizei ausgeweitet worden. Kernpunkt der ​jetzigen Reform ist, dass die Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe künftig auch direkt gegen Drohnen vorgehen dürfen. Bisher war der Einsatz etwa mit Störsendern oder ‌auch Waffen eng begrenzt. 

Um besonders schwere Unglücksfälle oder Anschläge zu verhindern, darf die Truppe ‌nun Drohnen gezielt zum ‌Absturz bringen oder abfangen. Zudem wurden Entscheidungswege innerhalb der Regierung ​verkürzt: Das Verteidigungsministerium kann Einsätze nun in Eigenregie anordnen, um auf akute Bedrohungen kurzfristig ​zu reagieren.

Neben der Drohnenabwehr verschärft das Gesetz die ‌Strafen für Störungen an Verkehrsflughäfen. Wenn Drohnen in deren Lufträume gesteuert werden, wird dies künftig als Straftat geahndet. Bisher galt ein solches Verhalten lediglich als Ordnungswidrigkeit.  

Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Maximilian Krah auf

Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah aufgehoben. Am Nachmittag unterbrach Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) die Tagesordnung, um über die Beschlussempfehlung abzustimmen. Anschließend votierten die Fraktionen von AfD, CDU/CSU, Grünen, SPD und Linken ohne Aussprache einstimmig für die Aufhebung der Immunität des 49-Jährigen. Damit genehmigte das Parlament den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen Krah.

Es ist nicht das erste Mal in dieser Legislaturperiode, dass der Bundestag die Immunität des AfD-Politikers aufgehoben hat. Im vergangenen September war das schon einmal geschehen. Anschließend hatten Ermittler Krahs Büroräume im Bundestag und seine Wohn- und Geschäftsräume in Dresden, Limbach-Oberfrohna und Brüssel durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt seit Mai vergangenen Jahres wegen der Tatvorwürfe der Bestechlichkeit als Mandatsträger und der Geldwäsche im Zusammenhang mit Zahlungen aus China gegen Krah. Die Vorwürfe beziehen sich auf seine frühere Tätigkeit als Europaabgeordneter.

Der AfD-Politiker teilte der Süddeutschen Zeitung auf Anfrage mit, von der Aufhebung seiner Immunität wisse er zwar, den Vorwurf kenne er aber nicht. Auf dem Kurznachrichtendienst X schreibt er: "Vermutlich erneut ein konstruierter Vorwurf, um mir politisch zu schaden. Diese Staatsanwaltschaft ist eine Schande!" Worum es bei der erneuten Aufhebung seiner Immunität geht, ist noch unklar.

Juri Auel

Digitalminister plant bundesweite Bürger-App 

Digitalminister Karsten Wildberger plant eine bundesweite Bürger-App für staatliche Dienstleistungen. Wie das Handelsblatt meldete, sprach der CDU-Politiker darüber bei einer Veranstaltung der Zeitung in Berlin. Über das zentrale Serviceportal könnten künftig Anträge gestellt oder Termine gebucht werden. Details wolle der Minister aber erst im Juni oder Juli vorstellen. „Das wird krass“, zitiert die Zeitung den CDU-Politiker mit Blick auf das kommende Jahr.

Wildberger hatte schon vor Monaten angekündigt, einen „App Store für die Verwaltung“ einzurichten, mit einer Basis-App, die auch Bürgerinnen und Bürger nutzen könnten. Jetzt schreibt das Handelsblatt die neue App solle zusammen mit der sogenannten Wallet, der digitalen Brieftasche, das Verhältnis zwischen Bürger und Staat grundlegend verändern. In dieser elektronischen Brieftasche sollen künftig Personalausweis, Führerschein oder Altersnachweise sicher auf dem Smartphone gespeichert werden können.

Die Nutzung bleibe freiwillig. „Es geht nicht darum, dass der Staat alles weiß, sondern dass jeder selbst entscheiden kann, wie er die digitalen Dienste nutzt“, sagte Wildberger laut Handelsblatt

Newsdesk

Von Robert Roßmann

Newsdesk

Bund der Steuerzahler kritisiert Kosten der Sanierung von Schloss Bellevue 

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert die hohen Kosten für die Sanierung des Amtssitzes von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. BdSt-Präsident Reiner Holznagel sagte der Süddeutschen Zeitung, die Arbeiten am Schloss Bellevue würden demnächst beginnen – „und das mit einer Start-Kalkulation von bereits mehr als 600 Millionen Euro plus Risikopuffer von 260 Millionen Euro“. Aus einschlägiger Erfahrung sei es fraglich, ob dies „das Ende der Fahnenstange“ sein werde. „Wenn man dann noch die Baukosten von 205 Millionen Euro für den neuen Interimsbau – ein Bundespräsidialamt 2.0 – dazurechnet, kommen wir schnell auf eine Milliarde Euro.“ 

Bei diesem Milliarden-Betrag falle „einem gleich ein weiteres Prestigeprojekt ein – der Erweiterungsbau für das Kanzleramt“. Im Bundeshaushalt stiegen die Defizite, doch für den Bundesbau sei reichlich Geld da. „Sparsamkeit sieht anders aus!“

Am Mittwoch waren die Kosten für die Sanierung von Schloss Bellevue bekannt geworden. Die Sanierung soll acht Jahre dauern und im Sommer beginnen. Bundespräsident Steinmeier wird dann in einen Büroneubau nahe dem Berliner Hauptbahnhof umziehen. In diesem Ausweichquartier wird auch der nächste Bundespräsident oder die nächste Bundespräsidentin residieren müssen, bis die Sanierung von Schloss Bellevue abgeschlossen ist. 

Julia Daniel

Nächste Bundespräsidenten-Wahl am 30. Januar 2027

Der nächste Bundespräsident wird am 30. Januar kommenden Jahres gewählt. Für diesen Tag will Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) die Bundesversammlung einberufen, um einen Nachfolger für Frank-Walter Steinmeier zu bestimmen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Parlamentskreisen, auch der Spiegel berichtete vergangene Woche.

Steinmeier darf nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten und scheidet am 18. März 2027 aus dem Amt. Seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger muss nach Artikel 54 des Grundgesetzes spätestens 30 Tage vor dem Ablauf der Amtszeit durch die Bundesversammlung gewählt werden. Das Gremium setzt sich zusammen aus den 630 Abgeordneten des Bundestags sowie einer gleich großen Zahl von Vertreterinnen und Vertretern, die die Landtage der 16 Bundesländer wählen. Dies sind in der Regel Landtagsabgeordnete und Mitglieder der Landesregierungen. Die Länder entsenden aber immer wieder auch Prominente wie Schauspieler, Sänger oder Sportler in die Bundesversammlung.

Steinmeier ist der zwölfte Bundespräsident. Eine Frau wurde noch nie an die Staatsspitze gewählt. Dies könnte sich jetzt ändern, da aus fast allen Parteien der Ruf kommt, dass das nächste Staatsoberhaupt eine Frau werden soll. Gehandelt werden Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) und Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU). Möglich wäre aber auch, dass das Amt von jemandem ohne politische Karriere übernommen wird. Zum Beispiel könnte sich auch Bestseller-Autorin Juli Zeh vorstellen, das Amt zu übernehmen, wie sie in einem Interview mit der Zeit sagte.

SPD und CDU planen einen gemeinsamen Vorschlag für die Wahl des oder der nächsten Bundestagspräsidentin, wie Berlin-Korrespondent Georg Ismar schreibt:

Julia Daniel

20 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben 

Deutschland hat Menschen per Charterflug nach Afghanistan abgeschoben. Es seien zwanzig afghanische Straftäter mit einem Charterflug von Leipzig nach Kabul gebracht worden, teilte das Bundesinnenministerium mit.

Nach Angaben des Ministeriums war es der erste Charterflug, der ohne die Unterstützung anderer Staaten auf Grundlage einer direkten Vereinbarung zustande kam. Bei vorigen Flügen hatte Katar vermittelt. Mitarbeiter des Ministeriums haben nun eine Vereinbarung mit den islamistischen Taliban gefunden. Die Kontakte zu den Taliban sind umstritten, denn offiziell unterhält die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu den Islamisten, die seit August 2021 wieder in Afghanistan an der Macht sind. Wegen ihrer Missachtung von Menschen- und vor allem Frauenrechten sind sie international isoliert.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte: „Unsere Vereinbarung schafft eine verlässliche Grundlage für direkte und dauerhafte Abschiebungen nach Afghanistan.“ Abgeschoben wurden demnach ausreisepflichtige Männer, die in Deutschland straffällig geworden waren, unter anderem wegen Sexualdelikten, Körperverletzung und Drogendelikten.

Julia Bergmann

Haushaltsausschuss billigt Kamikazedrohnen für Bundeswehr

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat dem Kauf von Kamikazedrohnen für die Bundeswehr zugestimmt. Die Haushaltspolitiker billigten dazu Pläne aus dem Verteidigungsministerium, das Waffensysteme der deutschen Hersteller Helsing und Stark Defence im Umfang von zunächst rund 540 Millionen Euro bestellen will, wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin erfuhr. Zugleich deckelte der Haushaltsausschuss Käufe auf jeweils eine Milliarde Euro und erlegte dem Ministerium Berichtspflichten auf. Dazu wurde ein sogenannter Maßgabebeschluss gefasst. Der fordert auch eine erneute parlamentarische Billigung als Voraussetzung dafür, weitere Stückzahlen aus den Verträgen abrufen zu können.

Verteidigungsminister Boris Pistorius sprach mit Blick auf die Kamikazedrohnen von einem „wichtigen Schritt“. Die Bundeswehr lerne dabei auch von den Erfahrungen der Ukrainer und profitiere von Rüstungskooperationen. Zugleich sagte er nach einer Sitzung des Verteidigungsausschusses: „So sehr es stimmt, dass Drohnen den gegenwärtigen Krieg, den Russland gegen die Ukraine führt, dominieren, so richtig ist es auch, dass keiner weiß, ob das auch in fünf Jahren noch der Fall wäre.“

Die unbemannten und mit Gefechtsköpfen versehenen Flugsysteme - fachlich: „Loitering Munition“ - sind im Ukraine-Krieg inzwischen zentral für einen großen Teil der Wirkungstreffer. Die Bundeswehr, die beim Einsatz von Drohnen als Waffe aufgrund früherer politischer Entscheidungen lange abgehängt schien, will mit den Waffen ein neues Kapitel auf dem Gefechtsfeld aufschlagen. Als erster Verband soll die „Brigade Litauen“ an der Ostflanke der Nato die neuen Waffensysteme bekommen.

Insgesamt sollten nach Plänen des Ministeriums in den kommenden Jahren bis zu 4,4 Milliarden Euro für Kamikazedrohnen ausgegeben werden. In der ersten Tranche werden nun jeweils mehrere Tausend Stück bestellt. Insgesamt steht die Beschaffung einer fünfstelligen Zahl von Kamikazedrohnen an. Als dritter möglicher Anbieter dafür steht der Rüstungskonzern Rheinmetall in den Startlöchern.

Bundesregierung beschließt Aktionsplan gegen organisierte Kriminalität

Im Kampf gegen kriminelle Banden will die Bundesregierung Zoll und Bundeskriminalamt enger zusammenarbeiten lassen und Ermittlern neue Befugnisse geben. Dazu zählen zum Beispiel gegenseitige Zugriffe auf Daten beider Behörden, eine Analyse großer Datenmengen oder biometrische Abgleiche im Internet. Einen entsprechenden Aktionsplan gegen organisierte Kriminalität verabschiedete das Bundeskabinett in Berlin. Die Rede ist darin von einer „Zeitenwende der inneren Sicherheit“.

Hauptziel dabei ist, illegale Profite konsequent abzuschöpfen, wie Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte. „Der Rechtsstaat verschärft die Gangart. Wir sorgen dafür, dass die Ermittlungsbehörden die Täter an der empfindlichsten Stelle treffen: beim Geld.“

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, das Bundeskriminalamt bekomme dafür mehr Personal und mehr Durchsetzungskraft. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) wies darauf hin, dass kriminelle Banden auch das Vertrauen in den Rechtsstaat untergrüben. „Täter müssen schnell ermittelt, vor Gericht gestellt und konsequent bestraft werden.“

Die drei Ministerien haben den sogenannten Aktionsplan gemeinsam erarbeitet – genaue gesetzliche Grundlagen sollen folgen. Vorgesehen ist unter anderem:

  • ein besserer Informationsaustausch zwischen Zoll und BKA und dafür „zweckgebundene und rechtssichere direkte Zugriffe auf Daten und ihre Nutzung“
  • neue Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur automatisierten Datenanalyse, den biometrischen Internetabgleich und das Testen und Trainieren von IT-Produkten
  • neue Regelungen zum Einzug der Profite aus schweren Straftaten, darunter eine „Beweislastumkehr insbesondere bei auffälligen Vermögens-Einkommens-Diskrepanzen“
  • ein neues „gemeinsames Kompetenzzentrum“ von Zoll und BKA, ein Ermittlungszentrum Geldwäsche beim Zoll und eine gemeinsame Ermittlungsgruppe Geldwäsche von Zoll und BKA
  • ein „gemeinsames Analyse- und Auswertungszentrum Rauschgift“ von Zollkriminalamt und BKA und eine gemeinsame Ermittlungsgruppe beim Bund. 

Merz wirbt in China für Regierungskonsultationen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat bei seinem Antrittsbesuch in China für mehr Austausch mit Deutschland geworben. „Ich weiß, dass meine Vorgänger ganz regelmäßig in China gewesen sind“, sagte Merz bei einem Treffen mit Staatschef Xi Jinping. Er wolle an diese Tradition anknüpfen. „Wir sollten auch die deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen wieder aufnehmen, die durch den Regierungswechsel in Berlin und durch die Pandemie unterbrochen worden sind.“

Xi sagte laut Übersetzung, er habe mitbekommen, dass Merz großen Wert auf die Beziehungen zu China lege. Die neue Bundesregierung betreibe unter Merz' Führung eine sachorientierte China-Politik, sagte Xi demnach.

Die chinesisch-deutschen Regierungskonsultationen fanden zuletzt 2023 in Berlin statt. Das Treffen gibt es seit 2011. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes sei das Ziel der Gespräche, die Kooperationen beider Seiten zu vertiefen.

Vor dem Gespräch mit Xi Jinping traf Merz Chinas Ministerpräsidenten Li Qiang. Die beiden nahmen an einer Sitzung des deutsch-chinesischen Wirtschaftsausschusses teil. Merz prangerte dabei „marktverzerrende Subventionen“ in China an, zudem eine mangelnde Marktöffnung und den chinesischen Handelsüberschuss. „Wegen des starken Anstiegs chinesischer Importe werden in Europa Rufe nach Schutz laut“, sagte er. Gleichzeitig warb der Kanzler für wachsende chinesische Investitionen in Deutschland, von denen er sich Arbeitsplätze verspricht.

„Unverantwortlich“: Scharfe Kritik am Heizungskonzept der Koalition

Die Regierungskoalition will die Vorgaben für Heizungen in entscheidenden Punkten ändern und erntet dafür scharfe Kritik von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Die Regierung demontiere den Klimaschutz im Gebäudesektor, erklärte der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt. „Es ist unverantwortlich, diese fossile Mogelpackung als Klimaschutz zu verkaufen.“

Konkret griff Bandt das Vorhaben an, die bisherige Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energieträgern bei Heizungen in Neubauten abzuschaffen. Sie gilt seit 2024. Stattdessen soll für neue Öl- und Gasheizungen vorgeschrieben werden, dass sie einen wachsenden Anteil an Biogas oder synthetischen Treibstoffen verbrennen. Bandt nannte dies „ein unverhohlenes Geschenk an die Gaswirtschaft“ auf Kosten von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie des Klimas.

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte diesen Punkt deutlich. „Damit bekommt der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen einen Freifahrtschein.“ DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz erklärte, die Pläne seien „ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“. Sie sagte insbesondere Belastungen für Mieterinnen und Mieter voraus: Diese könnten nicht über ihre Heizungsart entscheiden und würden nun „an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt“. Somit müssten sie steigende Gaspreise und Netzgebühren zahlen.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD hatten am Dienstagabend Eckpunkte für ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ vorgelegt. Die Bundesregierung soll der Einigung zufolge bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen, damit die neuen Regelungen vor dem 1. Juli in Kraft treten können.

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