Bundespolitik: Entlastung von Kommunen: Bund einigt sich mit Ländern auf Finanzreform

vor 1 Stunde 1

Für unseren Liveblog verwenden wir neben eigenen Recherchen Material der Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, epd, KNA und Bloomberg.

Wichtige Updates

Merz weist verfassungsrechtliche Zweifel an neuem Heizungsgesetz zurück 

Merz ruft zu Mitarbeit an Reformen auf

Prien für Social-Media-Altersgrenze von 13 Jahren

Verteidigungsministerium beendet Projekt für Fregatte „F126“

Wirtschaft lobt Rentenpläne – Gewerkschaften üben scharfe Kritik

Juri Auel

Bund einigt sich mit Ländern auf Finanzreform  

Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform zur Entlastung vor allem der Kommunen geeinigt. Das teilte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) in Berlin nach Beratungen der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit. Lies sprach von einem fairen Ausgleich. Die Neuregelung solle ab dem 1. September gelten. 

Die Einigung soll der Regel „Wer bestellt, bezahlt" folgen. Mit der Neuregelung sollen die stark gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen gedämpft werden. Bisher entstehen vor allem den Kommunen Mehrkosten durch sogenannte Leistungsgesetze, die auf Bundesebene beschlossen werden. Dies betrifft etwa die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und das Teilhabegesetz zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
 
Geplant ist nun ein Mechanismus: Dieser soll bei neuen Leistungsgesetzen oder bei Änderungen solcher Gesetze greifen. Falls die finanziellen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen zusammen bei mehr als 200 Millionen Euro liegen, soll davon der Bund 80 Prozent übernehmen, wie Lies sagte. Merz sagte, bei Entlastungen solle auch der Bund entlastet werden. Lies sprach von einer Symmetrie: „Wenn der Bund am Ende Entscheidungen trifft, die auch dann wieder zur Reduzierung der Kosten führen, dann muss es auch ein Zurück der Mittel geben.“

Nadja Lissok

Reichinnek zur Kapitalrente: „Menschen werden gezwungen, mit ihrem Lebensabend Lotto zu spielen“

Die Linke will den geplanten Einstieg in die Kapitalrente unbedingt verhindern. Das sei ein Systembruch, sagte Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek der Deutschen Presse-Agentur. „Die gesetzliche Rente wird aufgebrochen und die Menschen gezwungen, mit ihrem Lebensabend Lotto zu spielen. Denn wie sich der Markt entwickelt, weiß niemand – sicher ist hier gar nichts mehr.“ Kritik übte sie daran, dass ein staatlicher Rentenfonds auch gewinnbringend in Wohnraum und Pflege investieren würde.

Das Versprechen einer Rendite-basierten Rente wird nur dann aufgehen, wenn Unternehmen fette Profite auf Kosten der Mehrheit machen, egal in welchem Lebensbereich.

Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek

Das ganze Rentenpaket der Regierung verdiene „Widerstand im Parlament und auf den Straßen“, sagte die Linken-Politikerin und setzte das Modell ihrer Partei dagegen. „Wir brauchen ein Rentensystem, in das alle Erwerbstätigen einzahlen und bei dem die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht werden, damit vor allem Menschen mit hohen Einkommen ihren fairen Beitrag leisten.“

Für die von der Rentenkommission entworfene Kapitalrente sollen mittelfristig jeweils zwei Prozentpunkte des von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hälftig finanzierten Rentenbeitrags über einen Fonds an den Finanzmärkten angelegt werden. 

Christoph Heinlein

Juristisches Gutachten hält AfD für verfassungswidrig

Die AfD ist einem juristischen Gutachten zufolge verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde, heißt es in der Ausarbeitung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Die Autorinnen und Autoren halten es für wahrscheinlich, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hätte. 

Zur Begründung verwies Projektleiter Bijan Moini unter anderem auf ein „rassistisch geprägtes politisches Konzept“ der AfD. Die Partei definiere „unterschiedliche Klassen von Menschen“ und werte insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund ab. Sie habe ein „ethnisch-kulturelles Volksverständnis“. Außerdem wolle die AfD politische Gegner unterdrücken, was das Demokratieprinzip verletze, sagte Moini. Dies zeige sich etwa in der Ankündigung, im Falle der Regierungsübernahme Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich zu verfolgen.

Moini betonte, die GFF-Analyse komme „zu einem sehr viel vollständigeren Bild“ als das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem Frühjahr 2025. Damals hatte das Bundesamt die Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft, wogegen die AfD juristisch vorgeht. Im Februar wurde die Einstufung vom Kölner Verwaltungsgericht per Beschluss in einem Eilverfahren ausgesetzt. Das Hauptsacheverfahren läuft noch. Die GFF ist ein gemeinnütziger, spendenfinanzierter Verein. Sie sieht sich als Verteidigerin der Grund- und Menschenrechte und versucht, über strategische Gerichtsverfahren rechtliche Klarstellungen zu erreichen.

Kommunen fordern Bund und Länder zu Entlastungen auf

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert Bund und Länder zu Entlastungen für die Kommunen auf. Vor Beratungen von Kanzler Friedrich Merz (CDU) mit den Regierungschefs der Länder sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger der Deutschen Presse-Agentur: „Die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden in Deutschland ist prekär. Dies ist maßgeblich auf die stetig steigenden Kosten für die Erbringung von Aufgaben, die durch Bundes- oder Landesgesetze veranlasst wurden, zurückzuführen. Für die Kommunen muss daher der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt" uneingeschränkt gelten. Wir erwarten daher von Bund und Ländern, eine Regelung zu vereinbaren, durch die den Kommunen entstehende Kosten zukünftig vollumfänglich ausgeglichen werden."

Bund bietet Ländern 240 Millionen für Stellen in der Justiz

Beim Treffen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstagabend soll ein neuer Pakt für den Rechtsstaat besiegelt werden. Worum es dabei geht: Der Bund gibt den Ländern Geld, damit die ihre Justizbehörden digitaler machen und mit mehr Personal ausstatten können. Denn alle sind sich einig, dass jahrelanges Warten auf Entscheidungen dem Vertrauen in den Rechtsstaat schadet.

Insgesamt geht es um 210 Millionen Euro für Digitalisierung und 240 Millionen Euro für zusätzliche Stellen in der Justiz. Außerdem soll der Bund rechtliche Voraussetzungen für schnellere, effektivere Verfahren schaffen.

Die Länder verpflichten sich ihrerseits, bis 2029 bundesweit 2000 Richter, Staatsanwälte sowie sonstige Justizmitarbeiter einzustellen. Wer in den vergangenen Jahren schon viel neues Personal eingestellt hat, kann sich diese Stellen dann anrechnen lassen.

Unionspolitiker Krings wirbt für Sexkaufverbot

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, will sich noch in dieser Wahlperiode für die Einführung eines Sexkaufverbots in Deutschland einsetze. Das sei aus seiner Sicht wichtiger für den Schutz von Frauen als Überlegungen, das sogenannte Catcalling unter Strafe zu stellen. Der von Gegner der Freierstrafbarkeit häufig vorgebrachte Hinweis, „das wäre das älteste Gewerbe der Welt, überzeugt mich wenig“, sagte der CDU-Politiker. Bei den Käufern anzusetzen, sei vollkommen richtig.

Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 gilt Prostitution in Deutschland als normales Gewerbe. Die damalige rot-grüne Koalition wollte mit dem Gesetz die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten verbessern - allerdings ist aus Expertensicht zum Teil der gegenteilige Effekt eingetreten.

2017 trat deshalb eine weitere Reform in Kraft - das Prostituiertenschutzgesetz. Es macht vor allem gewerberechtliche Vorgaben: Bordelle benötigen seitdem eine Betriebserlaubnis, Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und regelmäßig zur Gesundheitsberatung zu gehen. Vorgeschrieben sind zum Beispiel auch getrennte sanitäre Anlagen für Prostituierte und Freier, separate Wohnbereiche für Prostituierte und ein Notrufsystem dort, wo Prostituierte arbeiten.

Julia Bergmann

Merz weist verfassungsrechtliche Zweifel an neuem Heizungsgesetz zurück 

Bundeskanzler Friedrich Merz weist verfassungsrechtliche Zweifel am geplanten neuen Heizungsgesetz zurück. Der CDU-Vorsitzende sagte im Bundestag, der Gesetzentwurf sei vom Justiz- und Innenministerium rechtlich geprüft worden. Er habe keinerlei Veranlassung, an dieser Prüfung zu zweifeln.

Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hatten in einem Gutachten zu dem Gesetzesvorhaben geschrieben, es bestünden „verfassungsrechtliche Zweifel“, insbesondere ob die Neuregelung der Heizungsemissionen nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig auf die Zukunft verschiebe. Es sei aber offen, wie das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel bewerten würde. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe hatten den Gesetzentwurf bereits als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ bezeichnet.

Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Das Bundesverfassungsgericht schrieb 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Im Kern stellte das Bundesverfassungsgericht fest: einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Konkret trug das Gericht der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Frage ist nun: Wird es mit dem neuen Heizungsgesetz schwieriger, Klimaziele zu erreichen? Schließlich erlaubt es wieder den Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen. 

Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche zum ersten Mal über das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz beraten. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. 

Julia Bergmann

Merz ruft zu Mitarbeit an Reformen auf

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ruft die Abgeordneten des Bundestags zur Unterstützung der geplanten Rentenreform auf. Einen Tag nach der Entgegennahme der Rentenvorschläge einer Regierungskommission sagte Merz im Bundestag, die Pläne würden „zu einer dauerhaften Stabilisierung der Alterseinkommen“ mit neuem Gesamtversorgungsniveau führen. „Dies ist ein großer Schritt, wenn wir ihn denn hier im Deutschen Bundestag gemeinsam zum Jahresende verabreden und verabschieden sollten.“

Vor dem Beginn einer turnusgemäßen Befragung durch die Abgeordneten richtete Merz im Plenum ausdrücklich einen „Aufruf an Sie, konstruktiv jetzt in die Beratungen einzutreten“. Ein gemeinsamer Erfolg und die dauerhafte Stabilisierung der Altersversorgung in Deutschland seien möglich. Merz bekräftigte insbesondere seine Unterstützung für die geplante Kapitalsäule.

Merz zeigte sich zuversichtlich, dass die geplanten Reformen Wirkung zeigen. Der Kanzler wertete die Rentenreform dabei als zentralen Baustein einer umfangreichen Reformagenda. „Wir werden sehr konkrete weitere Vorschläge machen, wie wir auch den Arbeitsmarkt in Deutschland verbessern, wie wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft verbessern.“ Merz sagte: „Wenn wir das in der Koalition in diesem Jahr so hinbekommen, wie ich es skizziert habe, mit den weiteren Schritten, die wir noch gehen müssen, dann haben wir wirklich für den Wohlstand, für den Arbeitsmarkt und für die Altersversorgung in Deutschland etwas sehr Grundlegendes neu entschieden.“ 

Prien für Social-Media-Altersgrenze von 13 Jahren

Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wie Tiktok, Instagram oder Snapchat. Das halte sie grundsätzlich für den richtigen Weg, sagte sie bei der Entgegennahme des Berichts der Kommission zum Jugendschutz. Geregelt werden soll dies nach ihren Worten auf europäischer Ebene. „Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.“

Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ soll es möglich machen, dass auch Kinder unter 13 Jahren „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ nutzen können. Die Altersgrenze solle mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, so Prien.

Prien bezog sich dabei auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Hintergrund ist die Sorge vor gesundheitlichen Gefahren für Kinder und Teenager, einerseits durch Inhalte wie Pornografie, Hass oder Mobbing, andererseits durch überlange Nutzungszeiten. Aus Sicht der Expertenkommission zeigen etwa 300 000 Jugendliche Suchtverhalten.

Die 18 Expertinnen und Experten hatten seit September beraten und der Ministerin jetzt 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Bei der Frage nach Nutzungsverboten für Kinder oder Jugendliche wurden sie sich aber nicht einig. Stattdessen stehen im Bericht zwei Alternativen: Die eine Option ist die von Prien bevorzugte „gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren“ und für die Altersgruppe von 13 bis 18 Jahren „abgestufte Schutzstandards“. In Option zwei heißt es, man solle auf „eine einheitliche gesetzliche Altersgrenze“ verzichten. Stattdessen solle auf EU-Ebene der Digital Services Act um eine verbindliche Regelung ergänzt werden, „wonach Accounts, Dienste oder einzelne Funktionen für bestimmte Altersgruppen beschränkt werden, sofern von ihnen besondere Wirkungs- oder Nutzungsrisiken ausgehen“, wie es im Expertenbericht heißt. „Welche Altersgrenze im Einzelfall gilt, soll sich aus der Risikobewertung des jeweiligen Angebots ergeben.“

Verteidigungsministerium beendet Projekt für Fregatte „F126“

Das Verteidigungsministerium beendet das milliardenteure Rüstungsprojekt für sechs Fregatten des Typs F126. Damit werde auf erhebliche Verzögerungen sowie absehbare Kostensteigerungen und Risiken reagiert, teilte das Ministerium in Berlin mit. Zuerst hatte der Spiegel berichtet.

Das zunächst als Generalunternehmer beauftragte niederländische Unternehmen Damen Schelde Naval Shipbuilding (DSNS) habe zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen nicht einhalten können, so das Ministerium. Die erste Fregatte mit einer sogenannten Anfangsbefähigung hätte Mitte 2028 geliefert werden sollen. Die folgenden Schiffe bis 2033. Das Ministerium hatte einen Generalunternehmerwechsel geprüft, sich nun aber dagegen entschieden.

Das Fregattenprojekt war spätestens im vergangenen Jahr schwer ins Stocken geraten. Zunächst hatten sich die Kosten des im Jahr 2020 gestarteten Projektes für sechs F126-Fregatten auf insgesamt etwa zehn Milliarden Euro belaufen sollen. Inzwischen sind Kosten von etwa 2,3 Milliarden Euro entstanden. Nun wurde laut Ministerium für den Fall einer Fortführung des Projektes unter anderem festgestellt, dass der Gesamtfinanzbedarf dann auf mehr als 18 Milliarden Euro ansteigen würde.

Das Ministerium verwies zudem auf die bereits im März getroffene Entscheidung, nun acht Fregatten des Typs Meko A-200 DEU – primär für die seegestützte U-Boot-Jagd bestimmt – zu beschaffen. Dies sei innerhalb der Nato von höchster Relevanz und nationaler Schwerpunkt Deutschlands.

Schwesig gegen 1:1-Umsetzung der Renten-Vorschläge

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich gegen eine vollständige Umsetzung der Empfehlungen der Rentenkommission ausgesprochen. Die 33 Vorschläge könnten nicht – wie von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gefordert – „1:1 umgesetzt werden“, sagte die SPD-Politikerin dem Stern. Darüber müsse diskutiert werden. „Mit den Ländern, mit den Sozialpartnern – und vor allem mit den Menschen, die es betrifft.“

Positiv hob Schwesig hervor, dass die Kommission nach Wegen gesucht habe, das Rentenniveau von 48 Prozent langfristig zu sichern. „Die gesetzliche Rente ist für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen ostdeutschen Ländern oftmals das einzige Alterseinkommen.“

Überhaupt nicht positiv sieht sie hingegen die von der Kommission vorgeschlagene Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 – heute sind es faktisch 64,5 Jahre. „Es ist ungerecht, dass ausgerechnet diejenigen, die ein Leben lang gearbeitet haben, künftig nicht mehr abschlagsfrei in Rente gehen können“, sagte Schwesig.

Viele Menschen im Osten hätten nach der Wiedervereinigung „Zeiten von Arbeitslosigkeit durchlebt oder mussten ihren Beruf wechseln“, sagte die Ministerpräsidentin, die im September vor einer Landtagswahl steht. „Genau diese Gruppe sollte jetzt nicht schlechter gestellt werden.“

Merz: Rente bleibt sicher und Lasten werden gerecht verteilt

Kanzler Friedrich Merz hat eine „große Lösung“ zur Sicherung des deutschen Rentensystems versprochen. Der Bericht der Rentenkommission erfülle zwei Ziele: „Die Rente bleibt sicher und die Lasten werden gerecht verteilt über alle gesellschaftlichen Gruppen, über alle Generationen hinweg“, sagte Merz.

Er würdigte die Vorschläge als „ausgewogenes Paket“. „Diese Empfehlungen sind von allergrößter Bedeutung“, sagte der CDU-Vorsitzende. Sie könnten den Trend umkehren und dazu führen, dass das Rentenniveau steigt und die Beiträge sinken.

Merz versprach: Kürzungen von Rentenleistungen werde es nicht geben. Bisher seien nur kleine Korrekturen am Rentensystem vorgenommen worden, dies sei nun eine große Reform. „Es ist allerhöchste Zeit. Nichtstun ist keine Option“, sagte Merz.

Bas: Kein „Rosinenpicken“ aus Rentenvorschlägen

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht mit den Vorschlägen der Expertenkommission zur Zukunft der Rente auch eine Perspektive für heute junge Menschen. Durch den empfohlenen paritätisch finanzierten Kapitalstock werde das Rentenniveau steigen, sagte die SPD-Politikerin zur Entgegennahme des Abschlussberichts der Regierungskommission in Berlin. Damit werde die junge Generation später eine höhere Rente haben als die Rentner heute. Sie werde nicht vergessen. Es sei gelungen, ihr eine Perspektive aufzumachen.

Bas betonte mit Blick auf die insgesamt 33 Vorschläge: „Es gibt jetzt kein Rosinenpicken, es ist ein Gesamtkunstwerk.“ In dem Paket greife alles ineinander, so dass man nicht das eine oder andere weglassen könne. Für die Umsetzung müssten sicherlich noch die Koalitionsfraktionen mitgenommen werden. Sie sei sehr zuversichtlich, dass dies gelingen könne.

Merz und Bas: Vorschläge der Rentenkommission werden vollständig umgesetzt

Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas haben zugesagt, die Vorschläge der Rentenkommission vollständig umzusetzen. „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden“, sagte Merz nach der Übergabe des Berichts in Berlin. Man könne es sich nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen.

Die Maßnahmen bildeten „ein Gesamtkonzept, ‌das nur in seiner Gesamtheit funktioniert“. Man wolle mit dieser grundsätzlichen ​Reform ​perspektivisch erreichen, dass das Rentenniveau ​steigt und die Beiträge sinken.

Merz und Bas betonten die Bedeutung der Einführung ‌einer verpflichtenden Kapitalrente. Die jüngere Generation werde damit später eine ‌höhere Rente ‌haben als die Rentner heute, ​sagte die SPD-Co-Vorsitzende Bas. Sie betonte, wie wichtig ​es sei, dass die Kommission ihre ‌Vorschläge einstimmig vorgelegt habe. Kanzler und Arbeitsministerin unterstrichen zudem, dass die gesetzliche Rente als erster Pfeiler der Altersvorsorge entscheidend bleibe.

Die Rentenkommission mit 13 Experten und Politikern war vor einem halben Jahr eingesetzt worden, um Vorschläge für eine große Rentenreform zu machen.

Gesamten Artikel lesen