Bundesarbeitsgericht: Gericht stärkt Frauen bei Gehaltsvergleichen mit Kollegen

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Bundesarbeitsgericht zu Lohngerechtigkeit Frauen müssen sich nicht mit Mittelwert zufriedengeben

Wollen Frauen das Gleiche wie ihre männlichen Kollegen verdienen, dürfen sie sich dabei auch an Topgehältern orientieren, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte eine Beschäftigte von Daimler Truck.

23.10.2025, 15.03 Uhr

Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern (Archivbild)

Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern (Archivbild)

Foto: Martin Schutt / dpa

Gleiches Geld für gleiche Posten: Frauen müssen sich nicht mit einem Mittelwert begnügen, wenn sie die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen verlangen. Sie können sich im besten Fall auch am Spitzenverdiener oder einem anderen Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit in ihrem Unternehmen orientieren, sollten sie den Verdacht haben, sie werden wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil zum Gebot der Lohngleichheit von Frauen und Männern (8 AZR 300/24 ) in einem Fall aus Baden-Württemberg.

»Der Mittelwert ist ohne Bedeutung.«

Martina Ahrendt, Richterin des Achten Senats am Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Verhandelt wurde die Klage einer Frau aus der mittleren Führungsebene der Daimler Truck AG, die sich den Spitzenverdiener in der Riege der männlichen Abteilungsleiter als Vergleichsmaßstab auserkoren hatte. Es gelte der sogenannte Paarvergleich bei Streitigkeiten über unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern, sagte die Vorsitzende Richterin des Achten Senats, Martina Ahrendt, bei der Urteilsverkündung: »Der Mittelwert ist ohne Bedeutung«. Zudem sei das Entgeltsystem des Unternehmens für die Abteilungsleiterposition, die die Frau über Jahre ausübt, nicht transparent. Der Senat orientierte sich bei seinem Urteil an der europäischen Rechtsprechung.

Lohnlücke soll bis 2030 geschlossen werden

EU-Kommission, Parlament und EU-Mitgliedstaaten haben bereits 2023  eine neue Richtlinie zur Gehaltstransparenz beschlossen. Unternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie ihre Mitarbeitenden bezahlen. So soll Entlohnung nachhaltig fair und objektiv ausgestaltet werden – unabhängig von Geschlecht und Verhandlungsgeschick. Bis 2026 soll die Richtlinie aus Brüssel auch in Deutschland umgesetzt sein.

Die Bundesregierung will bis 2030 Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern erreichen. Noch liegt die Lohnlücke, nach Statistiken bereinigt um Effekte wie unterschiedliche Branchenschwerpunkte oder Berufe, bei sechs Prozent.

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg , das sich an den von Daimler Truck erhobenen Mittelwerten (Median) für eine weibliche Vergleichsgruppe sowie einer männlichen Vergleichsgruppe orientierte, wurde vom Bundesarbeitsgericht in großen Teilen aufgehoben. Der Fall geht an das Landesarbeitsgericht zurück. Dort soll auch der Arbeitgeber Gelegenheit haben, darzulegen, welche sachlichen Gründe es für die bessere Bezahlung des männlichen Abteilungsleiters gibt.

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