Apple hat sein Monopol im App Store für iPhones und iPads missbraucht und jahrelang viel zu hohe Gebühren verrechnet. So urteilt das für England und Wales zuständige Wettbewerbsgericht Competition Apeal Tribunal. Es schreibt Apple umfangreiche Rückerstattungen an Kunden vor, denen in den meisten Fällen zweistellige Pfundbeträge winken. Da es aber Millionen betroffene Kunden gibt, geht es in Summe um hunderte Millionen Pfund. Sollte die Gerichtsentscheidung rechtskräftig werden, ist sie eine empfindlichere Niederlage für Apple, als es dieser Betrag erscheinen lässt.
Denn das Urteil betrifft den Zeitraum 1. Oktober 2015 bis 15. November 2024, und damit mehr als fünf Jahre vor dem EU-Austritt Großbritanniens. Entsprechend stellen die drei Richter auch auf EU-Recht ab. Ihre einstimmige Entscheidung hat also Vorbildwirkung nicht nur für Schottland und Nordirland, sondern für die gesamte EU. Außerdem läuft seit 2023 beim selben Gericht eine parallele Sammelklage im Namen jener App-Anbieter, die ihre Software sowie In-App-Verkäufe über denselben App Store abwickeln mussten. Ein Urteil zugunsten Apples in dem Parallelverfahren wäre eine Überraschung.
Das am Donnerstag ergangene Urteil geht auf eine bereits 2021 erhobene Sammelklage der Britin Dr. Rachael Kent zurück. Laut eigener Angabe ist sie die erste Frau, die je eine Sammelklage in Großbritannien angestrengt hat. Die Wissenschaftlerin forscht im Bereich digitale Kultur und Gesellschaft und lehrt am King's College London. Als Besitzerin eines iPhones konnte sie Apps für ihr Handy ausschließlich über Apples App Store beziehen, weil Apple seit jeher alternative Vertriebswege verbietet. Dieses Monopol macht die Sache teuer, denn Apple verrechnet regelmäßig 30 Prozent Gebühren. Kent ging zu Gericht (Dr. Rachael Kent v Apple Inc and Apple Distribution International Ltd, Az. 1403/7/7/21).
30 Prozent Gebühr "exzessiv und unfair"
Laut Urteilsbegründung hat Apple tatsächlich sein Monopol in zwei Märkten missbraucht: (Ver)Kauf von Apps, sowie Umsätze in Apps. In beiden Märkten hat Apple jeglichen Wettbewerb ausgeschlossen. Apple argumentierte, das sei durch Leistungswettbewerb gerechtfertigt, schließlich seien iPhones und iPads eine feine Sache. "Apples Verhalten kann in diesem Zusammenhang nicht als Leistungswettbewerb gerechtfertigt werden, da Apple überhaupt nicht im Wettbewerb steht", heißt es in der Zusammenfassung der fast 400 Seiten dicken Urteilsausfertigung. Verschärfend komme hinzu, dass Apple auch für In-App-Käufe zur Nutzung seines Zahlungsabwicklungssystems zwinge.
Damit habe Apple mehrfach gegen Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie gegen Kapitel II des britischen Wettbewerbsgesetzes verstoßen. "Apple hat seine Marktmacht missbraucht, indem es exzessive und unfaire Preise verlangt hat, in Form von Kommissionen für den Vertrieb von iOS-Apps und für die Zahlungsabwicklung von In-App-Käufen", heißt es in der Urteilszusammenfassung weiter.
"Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. (...)"
Die Differenz zwischen den verlangten Gebühren und den Kosten sei signifikant und dauerhaft. Das zeige, dass die Preise überhöht sind. Der Tarif sei sowohl für sich genommen unfair, als auch im Vergleich zu den Online-Shops Epic Games', Microsofts und Steams.
Apples Argumente fallen flach
Apple versuchte sich dadurch zu rechtfertigen, dass der Wettbewerbsausschluss zur Erreichung legitimer Ziele notwendig und verhältnismäßig sei. Beides lehnt das Gericht ab. Außerdem meinte Apple, ein einzelner App Store sei effizienter; davon würden Verbraucher in größerem Umfang profitieren, als sie durch die hohen Preise belastet würden. Auch das akzeptiert das Gericht nicht, schließlich schließe Apple jeglichen Wettbewerb in den beiden Märkten von vornherein aus.
Statt 30 Prozent sind laut Urteil maximal zehn Prozent für In-App-Käufe und maximal 17,5 Prozent für App-Käufe gerechtfertigt. Die Differenz habe allerdings nicht nur Kunden, sondern auch die Anbieter der Apps und App-Inhalte belastet. Die Anbieter hätten nur die Hälfte der Mehrbelastung an ihre Kunden weiter verrechnet.
Diese Hälfte soll Apple für den gut neun Jahre langen relevanten Zeitraum rückerstatten, zuzüglich acht Prozent Zinsen. Die andere Hälfte müssen sich die App-Anbieter erstreiten. Das dafür anhängige Verfahren heißt Dr Sean Ennis v Apple Inc and Others (Az. 1601/7/7/23).
Über die genauen Modalitäten der Rückerstattung sollen sich die Streitparteien tunlichst einigen und das Ergebnis bei der nächsten Tagsatzung, frühestens im November, präsentieren. Parallel kann Apple die Zulassung von Rechtsmitteln beantragen, was das Unternehmen sicher tun wird. Das Gericht muss dann entscheiden, gegen welche Teile des Urteils Apple berufen kann.
(ds)











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