Brandenburg: Streit über Schülerpraktikum bei der AfD – Gericht stellt sich hinter Schulleitung

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Eine Schule ist nicht dazu verpflichtet, einem Schülerbetriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten aus Brandenburg zuzustimmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag bestätigt. Die Schulleitung darf demnach das von einer Schülerin gewünschte Praktikum für ungeeignet halten.

Der Landesverfassungsschutz habe die Brandenburger AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, und der betreffende Abgeordnete gehöre dem Vorstand des Landesverbands an, hieß es zur Begründung.

Das Praktikum sei eine schulische Veranstaltung anstelle des Unterrichts, erklärte das Gericht. Die Schule habe deshalb einen weiten pädagogischen Gestaltungsspielraum bei der Frage, ob eine Praktikumsstätte geeignet sei. Diesen habe sie nicht überschritten. Die Schulleitung  habe die Einstufung durch den Verfassungsschutz auch nicht selbst überprüfen müssen, hieß es.

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