Fünf Frauen und Mädchen starben, weitere Menschen überlebten teilweise schwer verletzt: Mehr als 30 Jahre nach dem rechtsextremen Brandanschlag von Solingen strebt einer der Verurteilten die Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Eine Sprecherin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa den Eingang des Wiederaufnahmegesuchs. Das Gericht werde den Antrag prüfen und habe bereits die Bundesanwaltschaft um Stellungnahme gebeten.
Der Brandanschlag von Solingen auf die Familie Genç passierte am 29. Mai 1993. Er gilt als eines der schwersten rassistischen Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Laut rechtskräftigem Urteil zündeten vier junge Rechtsradikale im Alter zwischen 16 und 23 Jahren am Pfingstsamstag nachts das Wohnhaus der türkeistämmigen Familie an.
Das Ehepaar Genç verlor dabei zwei Töchter, zwei Enkelinnen und eine Nichte. 17 Familienmitglieder überlebten teilweise schwer verletzt. Die vier Verurteilten wurden kurz nach der Tat festgenommen. Sie waren der rechten Szene zuzuordnen und wurden 1995 nach eineinhalb Jahren Verhandlung und 125 Prozesstagen wegen fünffachen Mordes schuldig gesprochen.
Haftstrafen sind lange verbüßt
Drei von ihnen erhielten die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren, der Älteste bekam 15 Jahre Haft. Ihm wurde sein Geständnis strafmildernd angerechnet. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil später. Die Verurteilten sind seit Langem aus der Haft entlassen. Die Bilder des ausgebrannten Hauses der Familie Genç gingen 1993 um die Welt. Die Brandruine wurde später abgerissen.
Die Wiederaufnahme strebt der damals noch minderjährige Felix K. an. »Ich bin unschuldig«, hatte er bei der Urteilsverkündung 1995 gerufen.
Verteidigung will »neue Beweise« präsentieren
Das Gericht habe sein Urteil zentral auf die vielfach angepassten und vor Gericht widerrufenen Geständnisse von zwei der Verurteilten gestützt, argumentiert sein Berliner Anwalt Nicolas Baum. Durch die Aussagepsychologie sei belegt, dass es immer wieder zu falschen Geständnissen komme. Dafür gebe es auch in diesem Fall Anhaltspunkte.
Die Verteidigung von Felix K. geht davon aus, dass dessen Unschuld nunmehr nachgewiesen werden könne. Sie wolle »neue Beweise« präsentieren: zwei Urkunden, eine Zeugenerklärung und ein Sachverständigengutachten.

vor 2 Stunden
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