Blackbox Hauptstadt: Wie der Berliner Senat die Informationsfreiheit einmauert

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Ein gezielter Anschlag auf eine Berliner Kabelbrücke Anfang Januar legte zehntausende Haushalte tagelang lahm und machte die Verwundbarkeit moderner Infrastruktur sichtbar. Die politische Reaktion der Berliner Koalition aus CDU und SPD richtete sich aber nicht vorrangig auf technischen Objektschutz, sondern auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Unter dem Motto „zu viel Transparenz“ sei auch nicht gut, setzte Schwarz-Rot weitreichende Verschärfungen durch. Die neuen Regeln führen nach Angaben von FragDenStaat bereits zu einer behördlichen Blockadehaltung bei Transparenzanfragen, gegen die die Plattform nun im Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht vorgeht.

Was mit einer Ankündigung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) begann, wurde trotz Widerstands unter anderem der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, im Schnelldurchlauf umgesetzt. Kritiker warnten davor, öffentliche Sicherheit und demokratische Transparenz gegeneinander auszuspielen.

Die neue Regelung nimmt ganze Bereiche von der Informationspflicht aus, darunter kritische Infrastrukturen wie Energie und Wasser, Telekommunikation, Transport oder Gesundheit. Auch für Informationen, die für diese Einrichtungen wichtig sind, gilt eine Ausnahme. Dazu schafft das Gesetz Ausnahmen für bestimmte Arten von Informationen, egal wo sie vorliegen.

Nach Darstellung von FragDenStaat zeigen die ersten Wochen unter dem neuen Regime erhebliche Einschränkungen der Informationsfreiheit und große Unsicherheit in den Berliner Behörden. Erste Ablehnungsbescheide stützen sich pauschal auf die neuen Bereichsausnahmen. Gleichzeitig herrscht in Teilen der Senatsverwaltungen Unklarheit über deren Anwendung.

Die Folge: Gesetzliche Antwortfristen werden überschritten, häufig mit Verweis auf zusätzlichen Prüfaufwand durch die Gesetzesänderung. Mehrere Senatsverwaltungen erklärten auf Nachfrage jedoch, seit Januar keine neuen Weisungen oder Leitfäden zur Bearbeitung von Transparenzanträgen erlassen zu haben. Die Behörden agieren damit weitgehend ohne klare Vorgaben.

Besonders umstritten ist der neue Paragraf 2 Absatz 3. Die bundesweit einmalige Regelung schließt die Informationsfreiheit aus, sobald Angaben zu Einrichtungen der kritischen Infrastruktur im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes betroffen sind.

Da dieser Begriff weit gefasst ist, führt der Umgang damit nach Ansicht von FragDenStaat zu absurden Ergebnissen. Selbst die Frage an die Innenverwaltung, welche Anlagen überhaupt unter die Definition fallen, lehnte diese ab. Begründung: Bereits die Auskunft darüber betreffe kritische Infrastruktur und müsse geheim bleiben.

Durch die weite Auslegung der neuen Vorschriften werde die Verwaltung zur Blackbox, politische Entscheidungen blieben für die Öffentlichkeit unsichtbar und behördlicher Willkür würden kaum Grenzen gesetzt, kritisieren die Aktivisten. Damit stehe die Funktionsfähigkeit des IFG insgesamt infrage.

Ob diese Praxis vor Gericht Bestand hat, ist offen. Bis Verwaltungsgerichte über die Auslegung entscheiden, könnten Monate oder Jahre vergehen – eine Zeit, in der die Informationsfreiheit faktisch eingeschränkt bleibt. Um schneller an Informationen zu gelangen, setzt FragDenStaat verstärkt auf Presseanfragen, da die Bereichsausnahme dafür nicht gilt. Zudem hat die Plattform Eilrechtsschutz beantragt, nachdem der Senat eine Liste der betroffenen Infrastrukturbetreiber zur Verschlusssache erklärte.

(vbr)

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