Bezeichnung als „Unterstützer der AfD“ rechtens: Molkerei-Unternehmer Theo Müller verliert vor Gericht

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Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Der Molkerei-Unternehmer Theo Müller darf als „Unterstützer der AfD“ bezeichnet werden. Diese Formulierung verletze nicht sein Persönlichkeitsrecht und sei eine zulässige Meinungsäußerung, weil es „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ dafür gebe. Das berichten „Der Spiegel“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ mit Bezug auf einen Beschluss, der den Medien vorliegt.

Müller hatte zuvor rechtliche Schritte gegen den Verein Campact eingeleitet. Dieser hatte bundesweit mit einer Kampagne gegen Müllers Nähe zur AfD-Chefin Alice Weidel protestiert. Mit den Slogans „Alles AfD, oder was?“ und „Jetzt mit AfD-Geschmack“ will der Verein eigenen Angaben zufolge „den AfD-Beigeschmack, der an der Müllermilch klebt“ kritisieren. 

Eine Projektion mit dem Slogan ”Alles AfD, oder was” leuchtet an einer Hauswand am Alexanderplatz neben dem Fernsehturm. Die Großprojektion ist Teil einer bundesweiten Kampagne gegen den Unternehmer Müller - mit Tausenden Plakaten in insgesamt untersschiedlichen Städten und Großprojektionen in mehreren deutschen Städten. +++ dpa-Bildfunk +++

Eine Campact-Projektion mit dem Slogan „Alles AfD, oder was“ leuchtet an einer Hauswand am Alexanderplatz.

© picture alliance/dpa/Lilli Förter

Dafür wurden laut Campact von Mitte Januar bis Anfang Februar 28.000 Plakate in 14 Städten aufgehängt. Zudem wurden rund 2,2 Millionen Sticker in Umlauf gebracht und die Botschaft auf große Fassaden projiziert, wie der Verein mitteilte.

Müller hatte versucht, den Kernsatz der Kampagne „Theo Müller unterstützt die AfD“ anzugreifen. Nun wies das Landgericht Hamburg den Eilantrag auf einstweilige Verfügung zurück, wie „Der Spiegel“ berichtet. Es finde keine „durchgreifende Distanzierung von der AfD“ durch Müller statt, zitiert das Medium den Gerichtsbeschluss. Somit habe er keinen Unterlassungsanspruch. Dem Bericht zufolge kann Müller gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen.

Das Landgericht habe „bedauerlicherweise abgelehnt, Campact zu untersagen, Unwahrheiten zu verbreiten. Aber: Wir leben in einem Rechtsstaat – Gott sei Dank – und haben diesen Spruch zu akzeptieren“, teilte Müller der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mit. Weitere rechtliche Schritte werde er demnach nicht ergreifen.

Müllers Beziehung zur AfD

Bereits im August vergangenen Jahres stand Müller in der öffentlichen Kritik. Damals hatte der Unternehmer seinen 85. Geburtstag mit bekannten Personen der extremen Rechten gefeiert, das berichtete damals ebenfalls „Der Spiegel“. Auch Alice Weidel nahm offenbar an den Feierlichkeiten teil.

Zudem bezeichnete er die AfD-Vorsitzende in einem Interview mit der Schweizer Zeitung „NZZ“ vor rund zwei Jahren als eine Freundin. Demnach sei er aber kein Parteimitglied und habe auch noch nie Geld an die Partei gespendet. Auf die Frage, ob er sich eher als interessierten Beobachter oder als Sympathisanten betrachte, antwortete er damals: „Irgendwas dazwischen“.

Campact fühlt sich durch den Beschluss bestärkt. „Die Entscheidung stärkt all jenen den Rücken, die problematische Verflechtungen und Seilschaften ans Licht der Öffentlichkeit bringen“, teilte die Rechtsanwältin Wiebke Fröhlich, die Campact vor Gericht vertritt, dem Medium mit. Es sei heute wichtiger denn je, Verbindungen der Wirtschaft ins rechtsextreme Milieu aufzuzeigen.

Zudem kündigte Luise Neumann-Cosel, Leiterin Politik und Kampagnen von Campact, im „Spiegel“ an, die Kampagne nun „noch einmal ordentlich ankurbeln“ zu wollen. (mit dpa)

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