Berlin: Gericht erlaubt Umbenennung der Mohrenstraße zur Anton-Wilhelm-Amo-Straße

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Die Berliner Mohrenstraße wird nun doch Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im Eilverfahren entschieden, wie ein Gerichtssprecher am Abend mitteilte. Damit war die Beschwerde des Bezirks Mitte gegen eine Entscheidung der Vorinstanz erfolgreich – nur wenige Stunden vor einem geplanten Festakt zur Umbenennung.

Noch am Donnerstagabend hatte das Verwaltungsgericht Berlin überraschend dem Eilantrag eines Anwohners stattgegeben, der die Umbenennung praktisch in letzter Minute verhindern wollte. Der jahrelange Streit eskalierte damit erneut zum juristischen Tauziehen.

Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) hatte diese Entscheidung jedoch nicht hinnehmen wollen, ihre Behörde legte Beschwerde dagegen ein. Mit Erfolg: Bei der Abwägung der Interessen sei maßgeblich zu berücksichtigen, dass ein Erfolg der Klagen der Anwohner nach dem gegenwärtigen Stand in hohem Maße unwahrscheinlich sei, hieß es am Abend vom OVG.

Damit kann an diesem Samstag der offizielle Festakt zur neuen Namensgebung der Straße in der Berliner Mitte wie geplant erfolgen. Unter dem neuen Namen Anton-Wilhelm-Amo-Straße.

Rassismus oder Stadtgeschichte?

Der Bezirk und mehrere Initiativen wollen die Mohrenstraße schon seit Jahren umbenennen, da der Begriff »Mohr« als rassistisch gilt. Der geplante neue Name geht auf den aus Westafrika stammenden Gelehrten Anton Wilhelm Amo zurück, der im 18. Jahrhundert hierzulande wirkte. Er gilt als erster bekannter schwarzer Philosoph und Jurist an deutschen Universitäten.

Erste Straßenschilder mit Amos Namen hängen bereits. Am Freitag brachten Handwerker weitere an. Am Samstag – dem internationalen Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und dessen Abschaffung – sollen sie symbolisch enthüllt werden.

Bereits am 4. Mai 2021 wurde nach einem Beschluss des Bezirksparlaments in Berlin-Mitte eine sogenannte Allgemeinverfügung zur Umbenennung im Amtsblatt bekannt gemacht, die Maßnahme galt damit als rechtskräftig.

Allerdings gibt es seit Jahren mehrere Klagen von Anwohnern gegen den Plan. Sie argumentierten, die Namensgebung für die Mohrenstraße vor 300 Jahren sei nicht rassistisch, sondern wertschätzend gemeint. Viele historische Straßennamen hätten mehrere Seiten, aber sie seien Teil der Geschichte der Stadt und man müsse sie erklären.

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