Ein syrisches Gericht hat den früheren Machthaber Baschar al-Assad zum Tode verurteilt. Ihm wurden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa, edd 11. August 2026, 11:08 Uhr
Ein Gericht in Syrien hat den früheren Machthaber Baschar al-Assad in seiner Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Richter begründeten ihr Urteil mit »Kriegsverbrechen« und »Verbrechen gegen die Menschlichkeit«. Es handelt sich um das erste Urteil gegen Assad.
Im Dezember 2024 wurde er von islamistischen Kämpfern gestürzt und floh ins Exil in die russische Hauptstadt Moskau. Seitdem führt Ahmed al-Scharaa das Land als Übergangspräsident. Mehrere Prozesse sollen die Zeit des brutalen 14-jährigen Bürgerkrieges unter Assad aufarbeiten. Seit Ende April laufen sie vor der neu geschaffenen Vierten Strafkammer des Justizpalasts.
Bisher fanden solche Gerichtsverfahren im Ausland statt, unter anderem auch in Deutschland und in Frankreich. Die aktuellen Prozesse bringen die Verhandlungen zurück in das Land des Geschehens. Sie sollen dokumentieren, wer welche Befehle gegeben hat, wer gefoltert hat und wo die Massengräber liegen. Dabei geht es auch darum, Gerechtigkeit für die Opfer im Inland zu schaffen und die Rechtsstaatlichkeit im neuen Syrien zu etablieren.
Doch es gibt viele Herausforderungen: Nach Jahren des brutalen Regimes wartet ein ganzes Volk auf Gerechtigkeit. Es gibt jedoch in Syrien noch kein Justizsystem mit unabhängigen Strukturen und modernen Gesetzen. Etwa kennt das syrische Recht eigentlich keinen Tatbestand für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Viele der Richter und Staatsanwälte haben wenig bis gar keine Erfahrungen mit solch komplexen Gerichtsverfahren.
Kritiker sehen in den Verfahren daher lediglich einen Versuch, die Bevölkerung oder auch ausländische Partner zu besänftigen. Wieder andere bemängeln, dass Gräueltaten anderer bewaffneter Gruppen, wie dschihadistischer Fraktionen oder Rebellenmilizen, in diesen Prozessen bisher außen vor bleiben.
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