Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen (BVKJ) fordert von der Bundesregierung „harte Regeln“ gegen Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram und Co. und wirft Eltern gleichzeitig ein „gravierendes Elternversagen“ beim Schutz ihrer Kinder vor. Parallel bereitet Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien (CDU) ein deutsches Gesetz mit einer Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien vor, das sich am Prozess auf EU-Ebene orientiert.
Auslöser der Debatte ist unter anderem ein Vorschlag einer EU-Expertenkommission, die sich für ein gestuftes Mindestalter mit Ausnahmen ausgesprochen hat. BVKJ-Bundessprecher Jakob Maske begründet die Forderungen des Verbandes gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung drastisch: „Dass Social Media gerade junge Menschen krank und dumm macht, ist längst erwiesen.“ In seiner Praxis merke er fast jeden Tag, dass sich die Probleme weiter verschärften.
Kinder könnten sich der Beeinflussung auf den Plattformen kaum noch entziehen, so Maske, und Jugendlichen sei es „fast nicht mehr möglich, sich eine freie Meinung zu bilden“. Die Fälle riskanter Bildschirmnutzung stiegen kontinuierlich. Seine Kritik richtet sich aber auch an die Eltern: „Wenn ich ins Wartezimmer schaue, kleben dort Eltern und Kinder an ihren Smartphones.“ Schon Kleinkinder säßen mit Kopfhörern und Tablet da, es gebe einen Trend, immer kleinere Kinder mit Geräten abzulenken, damit sie still seien.
Als konkretes Risikobeispiel nennt Maske das Spiel Roblox, das ab 16 Jahren freigegeben ist und in dem Nutzer eigene Räume bauen können. Kinder könnten dort in Umgebungen geraten und Inhalte sehen, „die sie als Erwachsener nicht sehen wollen“, was „verdammt verstörend“ sei.
Verbot allein reicht nicht
Der BVKJ zeigt sich zwar offen für ein Verbot von Social Media etwa bis zum Alter von 14 Jahren, hält ein reines Verbot aber für unzureichend. Maske verweist auf Erfahrungen aus Australien: Dort umgingen nach Beobachtung des Verbandes acht von zehn Jugendlichen ein Verbot und nutzten die Anwendungen trotzdem. Laut der Bestandsaufnahme zum Jugendmedienschutz scheitert der Schutz von Minderjährigen im Netz auch daran, dass Plattformen zwar Altersgrenzen in ihren Nutzungsbedingungen festschreiben, diese aber nicht zuverlässig durchsetzen. Auch Voreinstellungen am Smartphone könne „jeder einigermaßen pfiffige Jugendliche rasch umgehen“. Deshalb brauche es aus Sicht des Verbandes „schlicht harte Regeln für die Betreiber“.
Maske sieht die Politik in der Pflicht: Die Bundesregierung und der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann müssten „endlich handeln“. Es gebe „längst die Möglichkeit, national Bedingungen für Plattformen zu setzen. Die Engländer machen es vor.“ Kluge Vorschläge lägen auf dem Tisch, sie müssten „ohne falsche Rücksichtnahme auf die mächtigen Konzerne beschlossen werden“.
Prien setzt auf EU-weite Regeln und die EUDI-Wallet
Familienministerin Prien unterstützt eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung von Diensten wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Für ältere Jugendliche kündigt sie zusätzliche Maßnahmen für die Altersspannen von 13 bis 16 und von 16 bis 18 Jahren an, die aber die Plattformen betreffen sollen, nicht die einzelnen Jugendlichen. Anbieter müssten „endlich das Risiko für ihre Technologie übernehmen“ und dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche nur mit altersgerechten Angeboten konfrontiert würden.
Prien versteht die geplante deutsche Regelung als Übergangslösung auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Lösung. Bis Ende des Sommers sollen Eckpunkte für die deutsche Gesetzgebung vorliegen; das Verfahren dürfte laut Prien mindestens ein halbes Jahr dauern. Die Altersverifikation soll über die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) erfolgen, die Bürgern eine sichere Identifizierung online und offline sowie die Nutzung von Authentifizierungsdiensten in der gesamten EU bieten soll. Prien hofft, dass die Wallet Anfang nächsten Jahres fertig ist. Pauschale Verbote für Jugendliche lehnt sie ab und plädiert stattdessen für einen gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt für nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote.
Auch die von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertenkommission spricht sich für eine Altersgrenze von 13 Jahren aus – dieselbe Grenze empfehlen die Fachleute für KI-Chatbots. Für Kinder unter 13 Jahren soll der Zugang verboten oder stark beschränkt sein, eine Nutzung nur zeitlich begrenzt, unter Aufsicht der Eltern oder im pädagogischen Kontext möglich sein. Kleinkinder unter drei Jahren sollen Bildschirmen möglichst gar nicht ausgesetzt werden. Ab 13 Jahren schlägt die Kommission ein gestuftes Modell vor: Plattformen, die ausreichend für die Sicherheit von Kindern sorgen, könnten ab 13 nutzbar sein, andere erst ab 15 oder 16.
Flickenteppich in Europa
Ein zentrales Problem ist die bislang fehlende wirksame Alterskontrolle: Plattformen wie Instagram, Snapchat oder TikTok führen zwar meist eine Altersgrenze von 13 Jahren in ihren Geschäftsbedingungen, prüfen das Alter aber nicht zuverlässig. Selbstauskünfte und manipulierbare Voreinstellungen lassen sich leicht umgehen. Die EUDI-Wallet wird deshalb als technische Grundlage für belastbare Altersnachweise gehandelt.
In Europa entsteht derweil ein regulatorischer Flickenteppich. Frankreich hat als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige beschlossen, weitere Staaten wie Spanien, Griechenland und Österreich planen ebenfalls gesetzliche Verbote für Minderjährige. Die EU-Kommission will bis Herbst erste Regulierungsvorschläge auf Basis der Empfehlungen vorlegen. Für Plattformbetreiber bedeutet das perspektivisch, technische Alterskontrollen und standardmäßig aktivierte Jugendschutz-Voreinstellungen bereitzustellen – und länderspezifische Vorgaben zu berücksichtigen, solange keine einheitliche EU-Regelung greift.
(vza)












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