Autoren gegen META: Schriftsteller verklagen Zuckerberg

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Fünf Verlage und der Schriftsteller Scott Turow haben eine Sammelklage gegen Meta und dessen Vorstandsvorsitzenden Mark Zuckerberg eingereicht. Die Verlage Macmillan, Hachette, McGraw Hill, Cengage und Elsevier beschuldigen den Internetkonzern, Millionen urheberrechtlich geschützter Werke zum Training ihrer Künstlichen Intelligenz Llama verwendet zu haben. Die Klageschrift wurde am Dienstag in New York eingereicht.

Angestellte von Meta sollen demnach massenhaft raubkopierte Bücher und Artikel über Open-Source-Suchmaschinen und Piraterieseiten wie „OceanofPDF“ heruntergeladen haben. Dann sollen sie Urheberrechtshinweise aus den Materialien entfernt haben, bevor damit die KI Llama trainiert wurde. Zuckerberg habe dieses Vorgehen persönlich autorisiert, so die Klägeranwälte laut der „New York Times“.

Beeinflusst Meta den Markt für Bücher?

Metas mutmaßliches Vorgehen sei eine Bedrohung für die Existenzgrundlage von Schriftstellern und Verlagen. Die Künstliche Intelligenz könne mit den raubkopierten Werken schnelle Zusammenfassungen und Imitationen erstellen. Diese könnten für manche Leser die Originale ersetzen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass die KI „den gesamten Markt für literarische Werke verwässert“, schrieben die Kläger laut dem Zeitungsbericht. Die Klageschrift nenne mehrere Autoren namentlich, deren Werke zum Training von Llama verwendet worden seien, darunter N.K. Jemisin, Lemony Snicket und Mitkläger Scott Turow.

Die Kläger geben an, dass Llama sich selbst belastet und ihnen die Indizien für die Klage geliefert habe. Sie hätten das Sprachmodell nämlich direkt gefragt, ob es zum Beispiel einen Reiseführer im Stil der Autorin Becky Lomax verfasst habe. Die KI habe das bejaht und angegeben, an den Werken von Lomax trainiert worden zu sein. Llama habe das auch für die Bücher von Turow eingeräumt. Gegenüber der „Times“ erklärte der Schriftsteller, Metas Nutzung raubkopierter Werke sei „schamlos, schädlich und ungerecht“. Turow und die anderen Kläger fordern eine gerichtliche Anordnung, die das Unternehmen verpflichten würde, alle geraubten Kopien zu vernichten und nicht mehr zu verwenden.

Der Konzern wies die Vorwürfe gegenüber der „New York Times“ zurück. Man treibe mit der KI Innovationen für Einzelpersonen und Unternehmen voran, sagte ein Sprecher. Das Training an urheberrechtlich geschütztem Material gelte auch laut einzelnen Gerichtsurteilen als „Fair Use“, sei also ein erlaubtes Anwendungsgebiet. Tatsächlich war eine frühere Klage gegen Meta wegen Mangels an Beweisen für tatsächliche Auswirkungen auf das Kaufverhalten und den Buchmarkt gescheitert.

Schriftsteller und Medienunternehmen wie die „New York Times“ waren bereits gegen Anthropic, OpenAI, Google und xAI vor Gericht gegangen. Anthropic zahlte im vergangenen Jahr im Rahmen eines Vergleichs 1,5 Milliarden Dollar an Autoren, deren Urheberrechte durch KI-Trainings verletzt worden waren.

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