Ausweisung von ARD-Mitarbeitern: Auswärtiges Amt bestellt russischen Botschafter ein

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Die Begründung für die Ausweisung zweier ARD-Mitarbeiter aus Russland hält Annalena Baerbock für "falsch und gelogen". Nun wurde der russische Botschafter einbestellt.

Aktualisiert am 28. November 2024, 12:16 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP,

 Aufgrund der Ausweisung zweier Beschäftigter der ARD hat das Auswärtige Amt den russischen Botschafter in Berlin einbestellt.
Aufgrund der Ausweisung zweier Beschäftigter der ARD hat das Auswärtige Amt den russischen Botschafter in Berlin einbestellt. © Carsten Koall/​dpa

Wegen der Ausweisung zweier Mitarbeiter des ARD-Studios in Moskau aus Russland hat das Auswärtige Amt den russischen Botschafter in Berlin einbestellt. Das teilte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) mit. Der Schritt sei "inakzeptabel" und die Begründung der russischen Regierung dafür "schlicht falsch und gelogen", sagte Baerbock in Berlin. "Wir verurteilen das in aller Deutlichkeit."

Zuvor hatte das Auswärtige Amt die Entscheidung Russlands bereits mit deutlichen Worten kritisiert. Im ZDF-Morgenmagazin sagte Tobias Lindner (Grüne), Staatsminister im Außenamt, es sei "absolut inakzeptabel", dass Beschäftigte der ARD aus Russland ausgewiesen werden sollen.

Der für die ARD-Berichterstattung aus Russland zuständige öffentlich-rechtliche WDR hatte am Mittwoch bestätigt, dass ein ARD-Korrespondent und ein Techniker bis Mitte Dezember ihre Akkreditierung zurückgeben und Russland verlassen müssen. Das russische Außenministerium teilte mit, die Ausweisung der beiden ARD-Mitarbeiter sei die Reaktion auf eine Ausweisung von Korrespondenten des russischen Staatsfernsehens aus Deutschland. Der TV-Sender 1. Kanal berichtete, er sei von deutschen Behörden aufgefordert worden, sein Büro in Berlin zu schließen.

Staatsminister Lindner sagte zur Darstellung von russischer Seite: "Wenn Russland behauptet, wir hätten hier ein Studio eines Senders geschlossen, dann stimmt das nicht, dann sind das Fake-News." Vom Landesamt für Einwanderung des Landes Berlin gebe es aufenthaltsrechtliche Entscheidungen. Der Fall sei eine Angelegenheit des Landes Berlin. "Wir sind ein Rechtsstaat. Das heißt, die betroffenen russischen Journalisten können Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen." Zudem seien die betroffenen russischen Staatsbürger nicht ausgewiesen worden, sondern es liefen Aufenthaltstitel aus.

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