Antrag im Landesparlament: Rot-rot-grüne Koalition in Bremen will AfD-Verbotsverfahren anstoßen

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Bremen soll sich auf Bundesebene für ein AfD-Verbotsverfahren einsetzen. Dafür habe die rot-rot-grüne Koalition der Hansestadt einen entsprechenden Antrag in das Landesparlament eingebracht, berichtet der „Spiegel“. Ein Entwurf für einen Dringlichkeitsantrag sei von allen drei Fraktionen unterschrieben worden.

Darin heißt es dem „Spiegel“ zufolge, der Bremer Senat solle in Gesprächen mit der neuen Bundesregierung auf ein Verbotsverfahren hinwirken. Zudem solle Bremen in Absprache mit anderen Bundesländern eine Bundesratsinitiative initiieren, um ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Dazu wäre eine Mehrheit im Bundesrat notwendig.

Eine Partei verbieten kann nur das Bundesverfassungsgericht. Beantragen können ein solches Verfahren der Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat. Der betroffenen Partei müsste in einem solchen Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.

„Wir wollen uns nicht vorwerfen lassen, dass es irgendwann zu spät dafür ist“, sagte der SPD-Fraktionschef in der Bremischen Bürgerschaft, Mustafa Güngör, dem „Spiegel“.

Wegner befürwortet AfD-Verbot

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) befürwortet ein AfD-Verbot, fordert vor Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens aber eine detaillierte Prüfung der Erfolgsaussichten. „Ich würde mir nichts mehr wünschen, als dass es die AfD morgen nicht mehr geben würde“, sagte Wegner am Montag im Rahmen einer Schülerdiskussion zum 80. Jahrestag des Kriegsendes.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU).

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Andere Bundesländer sehen ein AfD-Verbotsverfahren skeptisch. So riet der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul zu Geduld. „Eins nach dem anderen: Erst müssen die Fakten geprüft werden“, sagte er. „Dann müssen sie ausreichend sein. Und dann muss die Politik abwägen, ob es klug und vernünftig ist.“ Ein Verbot sei nur eine von mehreren Optionen. „Am besten ist: argumentieren und beweisen, dass Politik auch ohne die AfD klarkommt.“

Bayerns Innenminister dagegen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält politische Forderungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu diesem Zeitpunkt für verfrüht. „Wir müssen zwischen der Frage, ob eine Organisation extremistisch ist und der Frage, was verboten werden kann, klar unterscheiden“, sagte der CSU-Politiker dem „Tagesspiegel“. Dies gehe aus der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hervor.

Herrmann verwies dabei auf das NPD-Verbotsverfahren, das vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte, obwohl die Partei damals vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden war.

„Wir sind klug beraten, uns das Gutachten des Verfassungsschutzes sehr genau anzuschauen“, sagte Herrmann. Die Politiker hätten die 1100 Seiten erst am Freitag erhalten. „Ich bedaure es sehr, dass sich nun viele Politiker, die das Gutachten noch gar nicht gelesen haben können, bereits zu einem Verbotsverfahren äußern. Das ist völlig verfrüht und nicht abgewogen“, kritisierte der CSU-Politiker.

Die designierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) rechnet damit, dass die Frage eines möglichen Verbots der AfD ihre ersten Tage im neuen Amt „massiv gestalten wird“. Das Gutachten des Verfassungsschutzes dazu sei ein Schritt nach vorne, sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Dies müsse man sich jetzt genau anschauen und auswerten. Die Bundesregierung werde sich dazu auch mit den Ländern abstimmen. Eine wehrhafte Demokratie werde gegen demokratiefeindliche Kräfte vorgehen, wenn die Voraussetzungen dafür vorlägen. Diese Frage sei in den nächsten Wochen zu klären.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Freitag nach einer jahrelangen Prüfung eine Neubewertung der AfD vorgelegt und stuft nun die gesamte Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Grund dafür sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“. Die AfD geht dagegen juristisch vor. (dpa, AFP)

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