Bei der kollektiven Anlage ist das Verfahren ähnlich. Allerdings müssen die jungen Erwachsenen hier selbst aktiv werden. Anleger haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Zeit, einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abzuschließen und das Startkapital aus der kollektiven Anlage abzurufen. Nach dem 18. Geburtstag sind sie dabei nicht mehr auf das Standarddepot beschränkt, sondern können auch andere zertifizierte Produkte wählen. Wird bis zum Ablauf des Monats, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird, kein Vertrag geschlossen, erlischt die Begünstigung. Werden die Mittel bis zum Ende des Kalenderjahrs nicht abgerufen, fließt das Geld vollständig in den Bundeshaushalt zurück. Die Förderung wäre damit endgültig verloren.

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