Beamte und Angestellte im Staatsdienst müssen nach Auffassung des designierten Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) nicht per se mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Mitglied der AfD sind oder für ein AfD-Mandat kandidieren.
»Es gibt keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen. Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden«, sagte der CSU-Politiker der «Bild»-Zeitung.
Ähnlich hatte sich vergangene Woche bereits Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) geäußert. »Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat. Solche Fälle müssen einzeln geprüft werden -ohne Schnellschüsse, aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist«, bekräftigte Reul jetzt gegenüber der »Bild«-Zeitung.
Seitdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft hat , wird über denkbare Konsequenzen diskutiert, auch über ein mögliches Verbotsverfahren. CDU-Chef Friedrich Merz, der heute zum Bundeskanzler gewählt werden soll, hat sich bisher zurückhaltend dazu geäußert.
Der bei der Wahl im Februar neu in den Bundestag eingezogene AfD-Abgeordnete Sieghard Knodel aus Baden-Württemberg hat inzwischen seinen Austritt aus Fraktion und Partei erklärt. In einer E-Mail schrieb Knodel, «angesichts der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, muss ich mein privates und geschäftliches Umfeld schützen».