Eine Gruppe von 17 Verfassungsrechtlerinnen und -rechtlern ist sich einig: Ein AfD-Parteiverbotsverfahren hätte Aussicht auf Erfolg. So heißt es in einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss des Bundestags, die dem SPIEGEL vorliegt.
Auch ohne Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei bereits »eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens möglich«, schreiben die Rechtswissenschaftler in ihrem Gutachten. »Die AfD ist danach gerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen«:
Mitte November hatte eine Gruppe um den CDU-Abgeordneten Marc Wanderwitz einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren eingereicht. Er zielt darauf ab, dass der Bundestag das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleitet. Der Bundestag zählt neben der Bundesregierung und dem Bundesrat zu den drei Verfassungsorganen, die dort einen Parteiverbotsantrag stellen können. Die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind jedoch hoch.
Durch das vorzeitige Ampel-Aus gerieten die Unterzeichner des Bundestagsantrags unter Druck. Denn der eigentliche Verbotsantrag sollte vor der nächsten Bundestagswahl in Karlsruhe eingereicht und wenn möglich auch geprüft werden. Nachdem die nächste Bundestagswahl statt im kommenden September aber bereits am 23. Februar stattfinden soll, könnte ein entsprechendes Vorgehen sogar noch im Dezember im Parlament diskutiert werden.