Für die AfD und ihre Anhänger muss es ein Moment des Durchatmens gewesen sein, als sie am Donnerstagmittag die Nachricht des Kölner Verwaltungsgerichts gelesen haben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, so hatte die Richter entschieden, darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Wie das Gericht argumentiert, was die Entscheidung für ein Verbot der AfD bedeutet und warum es Kritik an der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gibt – die wichtigsten Fragen und Antworten.
AfD und Verfassungsschutz: Was das AfD-Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts bedeutet
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