AfD-Politiker Björn Höcke: Verwaltungsgerichtshof erlaubt Auftritte in Bayern

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Zwei Verwaltungsgerichte hatten zuvor bei Eilentscheidungen unterschiedlich darüber befunden. Die Verwaltungsrichter in Bayreuth bestätigten das Redeverbot, die für Lindenberg zuständigen Augsburger Richter lehnten es ab.

Hintergrund des Streits um die Höcke-Rede war, dass der AfD-Politiker zweimal wegen der Verwendung einer Naziparole rechtskräftig verurteilt ist. Zudem hat die bayerische Gemeindeordnung seit wenigen Wochen eine neue Vorschrift, auf die sich die Kommunen berufen hatten. Demnach kann die Nutzung von öffentlichen Räumen dann versagt werden, wenn bei einer Veranstaltung »Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten« seien.

Nach Ansicht des VGH sind allerdings auch mit Höcke als Redner nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit solche Inhalte zu erwarten. Die Kommunen hätten dies in den Verfahren auch nicht ausreichend dargelegt, teilte der VGH mit. Die Richter betonten, dass somit die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe.

Höcke wurde zweimal wegen Verwendung der NS-Parole »Alles für Deutschland« verurteilt. Es handelt sich dabei um die Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP, ihre Verwendung ist verboten. Höcke ist nicht nur AfD-Landeschef in Thüringen, sondern auch Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion im Landesparlament. Der Thüringer Landesverband der AfD wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft.

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