Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf seine Kenntnisse darüber geheim halten, ob Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kölner Behörde private Kontakte zur AfD haben oder sich sogar für die Partei engagieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen nach einem mehrjährigen Rechtsstreit des BfV mit dem Tagesspiegel entschieden.