AfD: Bundesinnenministerium lässt Gutachten des Verfassungsschutzes prüfen

vor 1 Tag 2

Im Mai vergangenen Jahres hatte der Verfassungsschutz mitgeteilt, die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen hätten sich »zur Gewissheit verdichtet«, dass die AfD ab jetzt als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« eingestuft werde. Diese Einordnung basierte auf einem mehr als 1100 Seiten langen Gutachten mit entsprechenden Aussagen und Aktivitäten von AfD-Politikern.

Dokument zunächst nicht fachlich geprüft

Man habe das Gutachten im April 2026 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erhalten, sagte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums. »Eine fachliche Prüfung hat zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden.« Nach dem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts solle nun »eine vertiefte Prüfung des Gutachtens« folgen.

Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt. Am Donnerstag entschied das Gericht in Köln dann, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln darf (Eine Einordnung dazu lesen Sie hier ). Eine Entscheidung in der Hauptsache, die nach dem Eilverfahren folgt, steht noch aus.

Dem Gericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch »nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann«.

Gesamten Artikel lesen