Abblendlicht: TÜV Süd warnt vor Nutzung der Lichtautomatik

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Denn bei diesigem Wetter oder Nebel tagsüber reagiere diese Funktion oft unzuverlässig. Steht der Lichtschalter stets auf »auto«, fahren viele Wagen bei schlechter Sicht nur mit Tagfahrlicht. Die Elektronik unterscheidet zwar hell und dunkel, schaltet aber bei Nebel, Regen oder Schnee oft nicht um.

Wer nicht aufpasse oder sich nicht ordnungsgemäß verhalte, für den sehe der Bußgeldkatalog Konsequenzen vor. Für das Fahren nur mit Standlicht würde eine Strafe von zehn Euro fällig – zuzüglich Auslagen und Bearbeitungsgebühr. Sogar 25 Euro seien die Quittung, wenn außerorts kein Abblendlicht benutzt wird trotz Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen.

Aber nicht nur, dass bei falscher Beleuchtung Bußgelder drohen: Wer schlecht sieht und zu sehen ist, gefährdet sich und andere. Daher bei schlechter Sicht ruhig früher per Hand von der Automatik direkt auf das Abblendlicht umschalten.

Auch der Auto Club Europa (ACE) rät auf seiner Website , das Abblendlicht lieber zu früh als zu spät einzuschalten und zeigt das Symbol, das sich für das Abblendlicht am Schalter finden lässt: ein stilisierter Scheinwerfer mit drei schräg nach unten gerichteten Strichen, der im eingeschalteten Zustand grün leuchtet.

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