Eintracht Frankfurt hatte in zwei Testspielen kurz nach dem letzten Spieltag der Bundesligasaison 2024/25 einen 14-Jährigen eingesetzt. Dafür wurden die Hessen nun vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe belangt.

Niko Ilicevic in einem Spiel der U 17 Eintracht Frankfurts gegen den VfB Stuttgart. IMAGO/Sportfoto Rudel
Wie der DFB bekanntgab, verhängte das Sportgericht "wegen zwei Verstößen gegen Paragraf 6 der DFB-Jugendordnung" eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro gegen Eintracht Frankfurt. Der Dritte der abgelaufenen Saison hat das Urteil akzeptiert, es ist damit rechtskräftig.
Die SGE trat in der Woche nach dem 34. Spieltag zu zwei Testspielen gegen unterklassige Vereine an und hat dabei jeweils den erst 14 Jahre jungen Niko Ilicevic eingesetzt. Der Neffe des ehemaligen Bundesligaspielers Ivo Ilicevic spielt bei den Adlerträgern für die U 17, beim DFB für die U-15-Auswahl. In den Freundschaftsspielen gegen den Kreisligisten FSV Geislitz (14:0) und beim 7:1 gegen den Sechstligisten SC Weimar war das Talent jeweils eingewechselt worden.
"Die Entscheidung, dass wir ihn einsetzen - auch mit 14 Jahren - ist aufgrund seiner Entwicklung geschehen", hatte Markus Krösche begründet. Allerdings haben die Hessen damit gegen den ins Feld geführten Paragraf 6 der DFB-Jugendordnung verstoßen. Darin heißt es: "Junioren/Juniorinnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- bzw. Frauen-Mannschaft spielen." Es gibt von dem Verbot zwar eine Reihe an Ausnahmen, diese betreffen aber ältere Jugendliche.

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Die Frankfurter hatten unmittelbar nach den Testspielen ihren Fehler bereits eingestanden: "Das ist meine Verantwortung und die übernehme ich auch", hatte Krösche gesagt. Krösche war davon ausgegangen, dass der Paragraf keine Anwendung bei Freundschaftsspielen findet, was aber falsch ist: "Das ist mir durchgerutscht, darf in dem Fall nicht passieren."
jer