X soll der EU den Empfehlungs-Algorithmus offenlegen

vor 15 Stunden 1

Die EU-Kommission erweitert das Verfahren gegen den Social-Media-Anbieter X. Das gab die Behörde am Mittag in Brüssel bekannt. Das Verfahren läuft bereits seit dem Dezember 2023 im Rahmen des Digital Services Act (DSA). Der Schritt deutete sich über Wochen an. Es gehe darum, die Empfehlungssysteme des Anbieters weiter auszuleuchten, sagt die neue EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen am Freitag in Brüssel.

Die Kommission verlangt von X, bis zum 15. Februar interne Dokumente zu seinen Algorithmen, die Nutzern Inhalte empfehlen, herauszugeben und dabei auch Änderungen an diesen offenzulegen. X hinterlegte zuletzt im vergangenen Juli Änderungen in den Repositorys an den Scala- und Python-Versionen des Empfehlungsalgorithmus auf Github.

Zudem ordnet die Behörde an, dass alle internen Dokumente und Informationen zu künftigen Änderungen ab sofort verwahrt werden müssen und nicht mehr gelöscht werden dürfen – dies soll ab heute bis zum Jahresende gelten. Ferner verlangt die DSA-Aufsichtsbehörde Zugang zu bestimmten Application Programming Interfaces (APIs) von X.

Der Schritt kündigte sich bereits an: In einem Interview mit dem Wirtschaftsnachrichtendienst Bloomberg gab die aus Finnland stammende Henna Virkkunen zu Beginn der Woche bekannt, dass die EU-Kommission eine Erweiterung des bereits laufenden Verfahrens prüfe.

Auch in einem Brief an den Europaabgeordneten Damian Böselager (Volt) erläuterte die Kommission am Mittwoch, dass sie "maximale Transparenz" von den Plattformbetreibern einfordern werde. "In diesem Zusammenhang, entsprechend Artikel 27 DSA, muss X in seinen Geschäftsbedingungen die Hauptparameter für seine Empfehlungssysteme offenlegen", heißt es in dem Schreiben.

Eine mögliche Wahleinmischung durch die Plattformbetreiber ist dabei allerdings grundsätzlich Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Für die Bundestagswahl soll ein runder Tisch mit den Plattformbetreibern in der kommenden Woche stattfinden, um Maßnahmen gegen eine mögliche Einmischung von außen zu besprechen.

Die EU-Kommission ist nur für die größten Unternehmen unter dem Digital Services Act zuständig und hat dabei per Gesetz auch die Befugnis, alle notwendigen Informationen von Unternehmen einzufordern. Sie darf Zeugen vernehmen, also etwa aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens. Sollte sich im Zuge der weiteren Untersuchungen herausstellen, dass X gegen die Vorschriften des DSA verstoßen hat, droht dem Unternehmen eine Strafzahlung in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

(mma)

Gesamten Artikel lesen