Widerspruchslösung oder bessere Aufklärung: Wie kann man am besten mehr Organspenden erreichen?

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Mehr als 8000 Menschen warten in Deutschland aktuell auf ein Spenderorgan. Zwei bis drei Menschen sterben hierzulande pro Tag, weil sie kein lebensrettendes Organ wie eine Niere, ein Herz, eine Leber oder eine Lunge erhalten.

„Hinter diesen abstrakten Zahlen stehen Menschen“, betont die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar. Zusammen mit anderen Abgeordneten aller Parteien außer der AfD hat sie deshalb eine Gesetzesinitiative gestartet, um die Organspenderegeln zu ändern.

Im europäischen Vergleich nämlich werden in Deutschland sehr wenige Organe gespendet. 2024 gab es 953 Spenderinnen und Spender. Das entspricht 11,4 pro einer Million Einwohner. Spanien kommt in der Vergleichsgröße jedes Jahr auf mehr als 40 Spenderinnen und Spender.

Deutschland hinkt hinterher

Die Debatte darum, wie die Zahl der Spenden in die Höhe getrieben werden kann, nimmt nun an Fahrt auf. Dittmar und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter wollen die sogenannte Widerspruchsregelung einführen, wonach jeder zustimmungsfähige Erwachsene ohne expliziten Einwand nach dem Tod als Organspender gilt.

Anfang Mai haben sie einen entsprechenden Gesetzentwurf präsentiert. Man wolle damit eine Rechtsgrundlage schaffen, „die in den meisten Ländern Standard ist“, sagte Dittmar. Dort sei die Spendenbereitschaft häufig doppelt bis dreimal so hoch.

An diesem Donnerstag haben nun die Gegner einer solchen Regelung ihre Argumente vorgebracht. Abgeordnete aller demokratischen Fraktionen des Bundestages plädieren dafür, dass eine Organspende freiwillig bleibt – also erst nach expliziter Zustimmung erfolgen darf.

Angst vor einem übergriffigen Staat

In ihrem Gruppenantrag fordern sie das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit und die Länder auf, die Werbung für die Organspende zu verbessern. Außerdem wollen sie es für die Bürger vereinfachen, sich in das seit 2024 freigeschaltete Organspenderegister einzutragen.

Laut Umfragen sind gut 80 Prozent der Deutschen grundsätzlich zur Organspende bereit. „Die Dokumentation hinkt hinterher“, sagte der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci und kritisierte das Organspendenregister als viel zu umständlich. Schweigen dürfe bei einer so tiefgreifenden Frage jedoch keine Zustimmung sein.

Bei allem müsse man zustimmen, auch wenn eine Internetseite Cookies verwenden wolle, „aber bei der Organspende soll das plötzlich nicht mehr nötig sein“, sagte der CDU-Abgeordnete Michael Brand.

Er forderte eine von einer professionellen Agentur entwickelte Werbekampagne, die mindestens fünf Jahre laufe. Nötig sei auch eine gezielte Kampagne im Internet und den sozialen Medien.

Die Widerspruchslösung setzt darauf, dass es bei Menschen eine Trägheit gibt.

Helge Lindh (SPD)

Wie erfolgreich das sein könne, habe die Aufklärungskampagne während der Aids-Pandemie bewiesen, sagte der Linken-Politiker Ates Gürpinar. Auch die Befürworter der Widerspruchsregelung müssten eine große Aufklärungskampagne durchführen. Doch es sei ethisch vertretbarer, abzuwarten, ob die Kampagne selbst bereits die Spendenbereitschaft erhöhe.

Er warf den Befürwortern der Widerspruchsregelung vor, implizit darauf zu setzen, dass sozial benachteiligte Menschen einer Organentnahme nicht widersprechen werden. Etwa, weil sie kein Deutsch sprechen.

Dieser Punkt ist auch dem CSU-Abgeordneten und Hausarzt Stephan Pilsinger wichtig. So seien etwa Menschen mit Depressionen häufig nicht in der Lage, ihre Haltung zur Organspende zu formulieren.

Grundsätzlich wurde der SPD-Abgeordnete Helge Lindh. „Grundrechte sind Abwehrrechte gegen die Übergriffe des Staates“, sagte er: „Die Widerspruchslösung setzt darauf, dass es bei Menschen eine Trägheit gibt.“

Der Körper werde damit nach dem Tod zu einem Objekt, über das der Staat verfügen könne, solange es keinen Einspruch gebe, sagte Lindh. Damit könne von einer echten Spende bei der Organentnahme keine Rede mehr sein.

Überforderung der Angehörigen

Die Befürworter der Widerspruchsregelung können dieses Argument nicht nachvollziehen. Der Wille der Menschen bleibe maßgeblich. Das Selbstbestimmungsrecht werde nicht eingeschränkt, sagte Sabine Dittmar. Da über 85 Prozent der Menschen einer Widerspruchslösung positiv gegenüberstünden, sei eine Widerspruchsregelung zumutbar.

Der Grünen-Abgeordnete und Neurologe Armin Grau sagte, dass die derzeitige Regelung die Angehörigen überfordere. Sie müsste im Moment des Todes eine unmögliche Entscheidung treffen.

In der Unsicherheit lehnen dann viele die Organspende ab.

Armin Grau (Grüne) über die Angehörigen von potenziellen Spendern

Wenn der Sterbende nie klar gesagt hat, ob er sich eine Organspende wünscht, müssten sie entscheiden, was sein mutmaßlicher Wille sei. „In der Unsicherheit lehnen dann viele die Organspende ab.“ Viele wünschten sich hier eine Vorgabe des Staates.

Man wolle damit eine Organspende vom Sonderfall zum Normalfall machen, betonte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann. Sie verwies darauf, dass auch der Bundesrat sich für die Organspende ausgesprochen hat. Andere Initiativen wie eine Stärkung der Krankenhäuser und der Transplantationsbeauftragten sowie das Organspenderegister hätten die Zahl der Spenden nicht erhöht.

Schnelle Entscheidung

Dass die Widerspruchsregelung zu mehr Organspenden führt, bezweifelt hingegen Kirsten Kappert-Gonther (Grüne). Sie führte eine Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung aus dem Jahr 2024 an, wonach dieser Faktor für die Zahl der Spenden nicht entscheidend sei.

Deutlich mehr Spenden könnte es hingegen geben, wenn in Deutschland Organspenden nicht nur nach dem festgestellten Hirntod, sondern auch nach einem festgestellten Herztod möglich wären. Darauf deutet auch eine aktuelle Studie der Universität Kiel hin.

Die Debatte darüber stehe jedoch noch am Anfang, sagte Armin Grau. Hierzu brauche es noch eine wissenschaftliche, gesellschaftliche und ethische Diskussion, bevor der Bundestag entscheiden könne. Das werde noch viele Jahre dauern.

Hingegen soll möglichst bald entschieden werden, ob die Widerspruchsregelung eingeführt wird. Noch vor der Sommerpause soll es dazu eine Orientierungsdebatte und eine erste Lesung für den Gesetzentwurf der Befürworter geben.

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