Werbung bei Prime Video: Verbraucherschützer rechnen mit Niederlage vor Gericht

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Eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Einführung von Werbung bei Prime Video steht in erster Instanz vor einer Niederlage. Das Bayerische Oberste Landesgericht habe bei der Verhandlung am Dienstag in München erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Klage aufgeworfen, berichteten die Verbraucherschützer nach der mündlichen Verhandlung der dpa.

Für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazons Streaming-Dienst Prime Video haben sich über 200.000 Menschen angemeldet. Die Verbraucherzentrale klagt gegen die Einführung von Werbung in Prime Video (102 VKI 1/24) im Februar 2024, die sie als versteckte Preiserhöhung wertet.

Ein Gerichtssprecher sagte der dpa, die Entscheidung sei noch offen. Sie soll am 17. Juli verkündet werden. Im Kern steht die Frage, ob Amazon den Kunden tatsächlich Werbefreiheit zugesichert hat. Die von der Verbraucherzentrale ins Feld geführten Klauseln haben das Gericht offenbar nicht überzeugt.

Im Fall einer Niederlage will die Verbraucherzentrale Sachsen vor den Bundesgerichtshof ziehen, teilten die Verbraucherschützer im Nachgang der mündlichen Verhandlung mit. „Sollte das Urteil wie angekündigt am 17. Juli negativ ausfallen, wäre dies eine herbe Enttäuschung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Die im Termin vertretene Auffassung des Gerichts überzeugt uns nicht“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir werden den Fall daher dem Bundesgerichtshof vorlegen.“

Die Verbraucherzentrale hat die Sammelklage gegen Amazon bereits im Februar 2024 eingeleitet, nachdem Amazon Werbung in seinen Streaming-Dienst Prime Video eingeführt hatte. Seitdem sind bei Prime Video standardmäßig Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien zu sehen. Wer die Werbespots nicht sehen möchte, muss 3 Euro pro Monat zusätzlich zahlen. Die Verbraucherschützer halten das für rechtswidrig. Amazon habe seine Kunden nämlich nur über den bevorstehenden Schritt informiert, ihre Erlaubnis aber nicht eingeholt.

In einem vorangegangenen ersten Verfahren hatte das Landgericht München I die Preiserhöhung für die Werbefreiheit im Dezember 2025 für rechtswidrig erklärt – dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Dabei handelte es sich um eine vom Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereichte Unterlassungsklage. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte Amazon also die Zusatzgebühr für Werbefreiheit nicht mehr verlangen.

Die nun vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängige zweite Klage hat zwar das gleiche Thema, aber ansonsten nichts mit dem ersten Verfahren zu tun. Kläger im zweiten Fall ist die Verbraucherzentrale Sachsen, ihr geht es um etwaige Schadenersatzansprüche gegen Amazon. Nutzer können sich noch bis zum 9. Juni der Sammelklage anschließen. Amazon hatte die Vorwürfe der Verbraucherzentralen zurückgewiesen und betont, die Kunden im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über die Einführung von Werbung bei Prime Video informiert zu haben.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, in der sie Preiserhöhungen von Prime aus dem Jahr 2022 beanstandet. Amazon hatte die Preise für seinen Abo-Dienst Prime 2022 erhöht, ohne Nutzer zuvor um explizite Zustimmung zu bitten, werfen die Verbraucherschützer dem Online-Händler vor.

(dahe)

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