Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kommt wegen des Vorwurfs einer Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht. Der Prozess gegen ihn soll am 21. September vor dem Landgericht Berlin beginnen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Die zuständige Strafkammer hat demnach zunächst insgesamt zwölf Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte am 25. November gesprochen werden.
Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben. Mitangeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz.
Scheuer weist Vorwurf zurück
Scheuers Rechtsanwalt Daniel Krause erklärte Ende Mai, als das Gericht die Anklage zugelassen hatte: „Nach nunmehr über vier Jahren Dauer der Ermittlungen, in denen sich Andreas Scheuer stets vollständig kooperativ gegenüber den Ermittlungsbehörden gezeigt hat, wird die Hauptverhandlung endlich die Möglichkeit bieten, den Sachverhalt unter Beteiligung der Verteidigung umfassend zu klären.“
Das sei der Verteidigung bislang verwehrt geblieben. Scheuer bestreite den Vorwurf, den ihm die Staatsanwaltschaft mache. „Herr Scheuer ist zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt wird. Dafür wird er kämpfen.“
Auch der frühere Staatssekretär bestreitet den Vorwurf nach übereinstimmenden Angaben von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für beide Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Gescheiterte Pkw-Maut
Die Pkw-Maut – ein Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung – war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Dieser entschied, dass ausländische Autofahrer diskriminiert würden. Denn deutsche Autofahrer sollten als Ausgleich für die Maut weniger Kfz-Steuer zahlen.
Scheuer war damals Verkehrsminister. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst. In der Kritik stand vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand.
Scheuer und der mitangeklagte frühere Staatssekretär Gerhard Schulz sollen der Anklage zufolge gesagt haben, dass sie sich nicht an ein Angebot der Betreiber erinnern könnten, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen.
Scheuer, der im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt hat, sowie Schulz sollen laut Anklage bei ihrer Befragung im Untersuchungsausschuss bewusste Falschaussagen gemacht haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Anfang Mai 2022 bekanntgegeben, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer sowie Schulz eingeleitet hat. Grundlage waren nach Angaben der Behörde mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen. Im vergangenen August klagte die Staatsanwaltschaft Scheuer und Schulz an.
Der deutsche Staat musste infolge des Maut-Debakels 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen, dies hatte eine Verständigung nach einem ersten Schiedsverfahren mit den eigentlich vorgesehenen Betreibern ergeben. (dpa, AFP)

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