Das polizeiliche Führungszeugnis gehört für Millionen Deutsche zum Berufsalltag oder zum ehrenamtlichen Engagement. Ob beim Antritt einer neuen Stelle oder für die Trainerlizenz im Sportverein: Die Urkunde, die über etwaige Vorstrafen Auskunft gibt, ist eine der am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen des Bundes. Rund fünf Millionen Mal pro Jahr wird das Dokument ausgestellt. Der Antrag kann seit über einem Jahrzehnt online gestellt werden. Doch das Ergebnis blieb bisher analog. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) druckt die Zeugnisse auf Spezialpapier aus und verschickt sie per Post. Damit soll nun Schluss sein: Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg für eine umfassende Modernisierung freigemacht.
In der abschließenden Lesung stimmte eine breite Mehrheit aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken für den geänderten Gesetzentwurf. Die AfD enthielt sich. Die Regierung brachte die Initiative ursprünglich mit einem Entwurf zur Förderung des Anwaltsnotariats ein. Der Rechtsausschuss des Bundestags ergänzte dieses kurzfristig um drei weitere Vorhaben. Sie stammen aus einem parallel verhandelten Paket zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht und bringen nun das digitale Führungszeugnis auf die Zielgerade.
Vorgesehen ist für dieses eine medienbruchfreie Abwicklung von der Beantragung bis zum Erhalt. Das Dokument wird künftig als PDF direkt in das BundID-Konto der Bürger zugestellt. Damit entfallen Postlaufzeiten sowie die Notwendigkeit, Papierdokumente einzuscannen oder physisch vorzulegen.
Check per Barcode und QR-Code
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht darin ein Musterbeispiel moderner Justizverwaltung, das vielen Menschen das Leben erleichtern und Zeit sparen werde. Das BfJ bereite aktuell alles vor, damit das Verfahren noch in diesem Jahr starten könne.
Ein zentraler Aspekt ist die Verifizierbarkeit. Das digitale Dokument erhält einen speziellen Barcode und einen QR-Code. Arbeitgeber oder Vereine können die Echtheit des Zeugnisses künftig mit der kostenlosen App ZeSI mobile („Zentrale Siegelinfrastruktur“) der Bundesdruckerei überprüfen. Die gesetzliche Basis dafür wird durch einen neuen Paragrafen im Bundeszentralregistergesetz geschaffen. Wer weiterhin ein Führungszeugnis auf Papier bevorzugt, kann dieses persönlich beantragen und per Post erhalten.
Die Volksvertreter fordern Bundesregierung ferner in einer Entschließung auf zu prüfen, wie durch eine Änderung im Bundeszentralregistergesetz zeitnah der digitale Empfang von Behördenführungszeugnissen aufseiten der empfangenden Ämter sichergestellt werden kann. Zudem soll festgelegt werden, wann der Versand von papiergebundenen Führungszeugnissen an Behörden ganz eingestellt wird. Das Ergebnis dieser Prüfungen soll dem Ausschuss bis März 2027 vorliegen.
Mehr Tempo beim Notar
Eingebettet ist die Reform in eine Modernisierung des Justizwesens. Bei der Gründung einer GmbH ist es schon möglich, die Satzung im Wege der Videokommunikation feststellen lassen, ohne physisch beim Notar erscheinen zu müssen. Das gilt künftig auch für Aktien- und Kommanditgesellschaften. Zugleich wird die Erteilung von Register- und Stimmrechtsvollmachten für das digitale Verfahren geöffnet.
Durch den Wegfall von Wegen und Wartezeiten erwartet die Bundesregierung eine deutliche jährliche Entlastung. Allein die Wirtschaft soll pro Jahr rund 440.000 Euro einsparen. Teile des Pakets treten direkt nach der Verkündung in Kraft. Für das digitale Führungszeugnis und die neuen Online-Verfahren beim Notar ist der 1. Oktober das Startdatum.
(vbr)










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