„Völkisch-nationalistische Ideologie“: Verfassungsrechtler unterstützen Initiative für AfD-Verbot

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Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens im Bundestag bekommen Unterstützung von mehr als einem Dutzend Verfassungsrechtlern.

In einem Schreiben an den Innen- und den Rechtsausschuss des Bundestages äußern 17 Professorinnen und Professoren verschiedener deutscher Hochschulen die Auffassung, dass ein Verbotsverfahren, wie es von 113 Bundestagsabgeordneten zuletzt beantragt wurde, Aussicht auf Erfolg habe. Über die Stellungnahme der Experten hatten zuvor mehrere Medien berichtet.

Professoren sehen „völkisch-nationalistische Ideologie“

Eine „völkisch-nationalistische Ideologie“ werde von der Breite der AfD getragen, heißt es in dem Papier. Die Unterzeichner sprechen von einer Abwertung bestimmter Personengruppen. Eine „identitäre Volks- bzw. Gesellschaftskonstruktion, zu Lasten individueller Menschenrechte“ stehe in klarem Widerspruch zur Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes.

Der AfD-Bundesvorstand grenze sich von dieser Ideologie und den Akteuren nicht ab. „Die AfD duldet vielmehr verfassungsfeindliche Positionen in der Partei, lässt sie gewähren und macht sie sich so zu eigen.“

Ein wichtiger Teil der Strategie der AfD sei außerdem „die – über eine legitime Staatskritik weit hinausgehende –(medienwirksame) Delegitimierung politischer Akteure sowie demokratischer Prozesse“, heißt es in der Stellungnahme. Eine solche strategische Delegitimierung gefährde die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen.

Stellungnahme: AfD verfassungswidrig

Die Autoren verweisen auf Artikel 21 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Dies sehen die Rechtsexperten bei der AfD als erfüllt an. Angehängt an das Schreiben ist eine Materialsammlung mit Social-Media-Beiträgen, Redeausschnitten und anderen öffentlichen Aussagen von AfD-Politikern, die die „verfassungsfeindlichen Umtriebe der AfD“ belegen sollen.

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Das Ziel der parteiübergreifenden Gruppe, die Mitte November im Bundestag einen Antrag dafür gestellt hatte, ist es, dass das Parlament einen entsprechenden Beschluss fasst. Ob der Antrag Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen. (dpa)

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