Nach der Geburtsurkunde wird das Dokument am häufigsten bei den Behörden in Deutschland nachgefragt: Jedes Jahr werden rund fünf Millionen Führungszeugnisse von den Verwaltungen ausgestellt. Künftig sollen die Bürgerinnen und Bürger das Führungszeugnis auch digital abrufen können.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Bislang gibt es das Führungszeugnis ausschließlich in Papier, und es wird per Brief aus Bonn quer durch die Republik versandt. Künftig können Bürgerinnen und Bürger ihr Führungszeugnis digital beantragen und erhalten es auch digital – schnell, unkompliziert und als PDF in einem sicheren Verfahren über das BundID-Konto.“ Über das BundID-Konto können Bürger Verwaltungsdienstleistungen des Bundes online erledigen.
Dem Bericht zufolge soll ein entsprechender Gesetzentwurf für das digitale Führungszeugnis in der neuen Woche vom Kabinett beschlossen und noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Das digitale Führungszeugnis wird Bürgerinnen und Bürgern künftig Zeit und Nerven sparen.
Stefanie Hubig, Justizministerin (SPD)
Das polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist. Die Vorlage ist für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten etwa im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit erforderlich. Es wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt. Auch das „erweiterte Führungszeugnis“ sowie das „Europäische Führungszeugnis“ sollen demnach digitalisiert werden.
„Das digitale Führungszeugnis wird Bürgerinnen und Bürgern künftig Zeit und Nerven sparen“, sagte Hubig. Die Einführung sei daher „ein Musterbeispiel für gelingende Staatsmodernisierung“. „Die Digitalisierung hilft den Menschen und macht einen Unterschied“, fügte die Ministerin hinzu.
Antragsteller können für das digitale Führungszeugnis das sogenannte BundID-Konto nutzen. Das Dokument werde dann mit einem speziellen Barcode verschickt. Mithilfe einer App auf dem Smartphone könne das Zeugnis verifiziert werden und eine Arbeitsstelle etwa in einem Bewerbungsverfahren schnell und sicher überprüfen, ob das Dokument tatsächlich von der Registerbehörde ausgestellt wurde.
Dem Gesetzentwurf zufolge koste die IT-Infrastruktur für das E-Führungszeugnis das Bundesamt für Justiz jedes Jahr rund 2,4 Millionen Euro, heißt es in dem Bericht weiter. Die Bundesregierung rechne jedoch auch mit Mehreinnahmen von einer Million Euro beim BfJ aufgrund dort wachsender Antragszahlen. Weil weniger Führungszeugnisse per Post versendet würden und damit Portokosten entfielen, könnten außerdem Kosten eingespart werden. (lem)

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