Steuer-Fachanwalt Karsten Lorenz hat in diesem Beitrag beschrieben, welche Regeln dabei gelten und warum es in der Praxis meist nicht zu dieser Steuerpflicht kommt. Denn auch hier greift vielfach die Steuerbefreiung, wenn es um einen Übertrag zwischen Verwandten in gerader Linie geht. Bei entfernten Verwandten hingegen käme die Steuer wirklich zum Tragen. „Dies bedeutet also: Wollen Sie eine Immobilie Ihrer unverheirateten Partnerin oder Ihrem Lieblingsneffen mit Nießbrauchsvorbehalt schenken, würde auf den Wert des Nießbrauchs Grunderwerbsteuer anfallen“, schreibt Lorenz.
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