USA: US-Richterin weist Trumps Erlass zur Wählerregistrierung zurück

vor 1 Stunde 2

BenachrichtigungPfeil nach linksPfeil nach rechtsMerklisteAufklappenAbspielenPauseAbspielenWiederholen

2025 hat US-Präsident Trump strengere Vorgaben für die Wählerregistrierung angeordnet. Eine Bezirksrichterin sieht darin einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung.

Quelle: DIE ZEIT, AP, dpa, 24. Juni 2026, 21:23 Uhr

Wählerregistrierung USA Donald Trump Erlass Denise Casper
Mit Verweis auf die US-Verfassung hat eine Bezirksrichterin den Erlass zur Wählerregistrierung von Präsident Trump weitgehend abgelehnt. © Brian Snyder/​Reuters

Eine US-Richterin hat einen Großteil der von Präsident Donald Trump angeordneten Maßnahmen zur Wählerregistrierung für nichtig erklärt. Trump habe gegen die Gewaltenteilung verstoßen, als er anordnete, dass Bürger bei der Registrierung als Wähler einen schriftlichen Nachweis ihrer Staatsbürgerschaft vorlegen müssen, urteilte die Bezirksrichterin Denise Casper.

Die US-Verfassung gebe den Bundesstaaten und dem Kongress das Recht, Wahlen zu regeln, nicht aber der US-Bundesregierung, schrieb Casper weiter. Sie folgte dabei ihrer einstweiligen Verfügung, die sie vor einem Jahr erlassen hatte. Zahlreiche demokratisch regierte Bundesstaaten hatten gegen die Anordnung aus dem Frühjahr 2025 geklagt, weil sie den Eingriff durch die Regierung als verfassungswidrig ansehen. 

Wenige Monate nach Beginn seiner zweiten Amtszeit hatte Trump die verschärfte Regelung für Bundeswahlen eingeführt. Nach seinem Erlass dürften außerdem per Post eingegangene Stimmzettel nur angenommen werden, wenn sie bis zum Wahltag zugestellt worden seien. Bundesstaaten, die sich nicht daran halten, sollten durch die Einbehaltung bestimmter Bundesmittel bestraft werden

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

Gesamten Artikel lesen