Kartellverfahren gegen US-Konzern US-Richter attestiert Google illegale Monopole bei Online-Werbetechnologie
Rückschlag für Google im US-Kartellverfahren: Der Alphabet-Konzern soll zwei Märkte für Onlinewerbung illegal beherrscht haben, entschied eine Richterin. Es ist nicht das erste negative Urteil für den Tech-Giganten.
17.04.2025, 19.32 Uhr

Google-Gebäude in Seattle
Foto: 400tmax / Getty ImagesEine Richterin in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia hat entschieden, dass Google unerlaubterweise bei zwei Märkten im Zusammenhang mit Onlinewerbung ein Monopol aufgebaut hat. Das Urteil könnte nun der Staatsanwaltschaft die Grundlage für die Forderung geben, dass Google Teile seiner Werbesparte abspalten muss.
Lee-Anne Mulholland, Vizepräsidentin für regulatorische Angelegenheiten des Google-Mutterkonzerns Alphabet, kritisiert das Urteil via X . »Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts bezüglich unserer Publisher-Tools nicht einverstanden. Publisher haben viele Optionen und entscheiden sich für Google, weil unsere Ad-Tech-Tools einfach, erschwinglich und effektiv sind.« Gegen die Entscheidung werde der Konzern Berufung einlegen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Konzern klassische Methoden zur Monopolbildung angewandt, indem er Konkurrenten durch Übernahmen ausschaltete, Kunden an seine Produkte band und kontrollierte, wie Transaktionen auf dem Online-Werbemarkt abliefen. Der Richterspruch könnte den Staatsanwälten den Weg ebnen, die Werbeprodukte des Konzerns zu zerschlagen. Das US-Justizministerium, das unter anderem das Verfahren gegen den Konzern anschob, hatte mindestens den Verkauf des Google Ad Managers gefordert, der die beiden vom Urteil betroffenen Bereiche umfasst.
Auch hier steht noch eine Entscheidung über die Strafe aus, eine Zerschlagung des Konzerns wird in diesem Fall ebenfalls diskutiert. Das US-Justizministerium forderte zumindest eine Lösung des Browsers Chrome aus dem Google-Imperium.
Auch in Europa muss sich Alphabet derzeit einem Verfahren wegen Missbrauch seiner Marktmacht auf dem Onlinewerbemarkt stellen. Die EU-Kommission wirft dem Konzern vor , eigene Produkte im komplexen Zusammenspiel unterschiedlicher Plattformen gegenüber Konkurrenten zu bevorzugen.