US-Berufungsgericht lässt tausende Klagen gegen Meta, TikTok und Google zu

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Ein US-Berufungsgericht hat tausende von Klagen gegen Meta, TikTok, Snapchat und Google zugelassen. Der Rechtsstreit reiht sich in eine Welle von Verfahren ein, die Social Media-Konzerne für Schäden an Kindern und Jugendlichen haftbar machen wollen. Die Kläger werfen den Internetkonzernen unter anderem vor, ihre Plattformen absichtlich so zu gestalten, dass diese Kinder und Jugendliche abhängig machen. In seiner Entscheidung am Montag wies der 9th U.S. Circuit Court of Appeals in San Francisco eine Berufung der Unternehmen ab (Berufungsaktenzeichen 24-7265, Vorinstanz 4:23-cv-05448-YGR).

Bundesstaaten, Kommunen, Schulbezirke und Eltern wollen mit geschätzt 2400 bis 3000 Klagen die Internetkonzerne zur Rechenschaft ziehen. Schulbezirke hatten dabei bereits erste Erfolge erzielt: Schulen forderten Milliarden von Meta, weil sie die psychischen Folgen sozialer Medien bei Schülern auffangen müssen. Sie werfen ihnen vor, für die Entstehung von Depressionen, Angststörungen, Problemen mit dem eigenen Körper und anderen psychischen Problemen bei Kindern und Jugendlichen mitverantwortlich zu sein.

Die Konzerne zogen sich auf den Standpunkt zurück, dass sie nicht für die Inhalte von Nutzern verantwortlich gemacht werden können. Hierbei beriefen sie sich auf Section 230 des Communications Decency Act von 1996. Diese gesetzliche Regelung nimmt Plattformen von der unmittelbareb Haftung für Inhalte ihrer Nutzer aus. Mit dessen Hilfe wollten sie sich auch des Vorwurfs erwehren, nicht vor der Suchtgefahr gewarnt zu haben. Bereits im März hatte eine Jury in Los Angeles Meta und Google für Schäden durch Social-Media-Sucht schuldig gesprochen – und das Gericht hatte die Section-230-Immunität dabei abgelehnt.

Das Gericht wies dies zurück: Das Gesetz gewähre den Konzernen keine Immunität vor Klagen, berichtet die US-Nachrichtenagentur Reuters. Eine Berufung sei damit also erst im Falle eines Urteils möglich, nicht bereits bei Zulassung der Klage. Die Konzerne können ihre Section-230-Verteidigung also nach einem Urteil erneut vorbringen.

Besonders Meta dürfte aber wenig darauf erpicht sein, erst einmal die Prozesse abzuwarten. Das Gericht lehnte auch einen Antrag auf Verschiebung eines Prozesses ab, in dem 29 US-Bundesstaaten der Mutterfirma von Facebook, Instagram und WhatsApp die illegale Sammlung und Nutzung der Daten von Kindern vorwerfen. Auch geht es in der Klage der Generalstaatsanwälte um irreführende Sicherheitsversprechen und den Vorwurf, dass die Plattformen so gestaltet wurden, dass sie süchtig machen.

Von dem Urteil, das etliche Klagen zulässt, geht in den USA eine Signalwirkung aus. Ein Schulbezirk in Kentucky erzielte bereits konkrete Ergebnisse: Meta, TikTok und Co. zahlten 27 Millionen Dollar, um den ersten US-Schulprozess abzuwenden – Gerichte werten Suchtdesign zunehmend als Produktfehler. Es bedeutet zwar nicht, dass die Konzerne am Ende die Urteile nicht wieder einkassieren lassen können. Es öffnet aber den Weg zur Beweisaufnahme, was aufgrund der Öffentlichkeitswirkung auch politische Entscheidungen beeinflussen könnte. Den rechtlichen Paradigmenwechsel, bei dem nicht mehr Inhalte, sondern das suchtfördernde Plattformdesign als Haftungsgrundlage gilt, haben Rechtsexperten bereits als neue Ära des Digitalrechts bezeichnet.

(mki)

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