In September 2022 hat Amazon.com einseitig die Tarife für seine Prime-Abonnements in Deutschland und Österreich erhöht. Diese Preiserhöhungen waren unwirksam. Mit Bezug auf die deutsche Rechtslage hat Anfang des Jahres das Landgericht Düsseldorf gegen Amazon geurteilt. Der Konzern hat berufen, aber ohne Erfolg. Am Donnerstag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die erstinstanzliche Entscheidung gegen Amazon bestätigt.
Das teilt die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen mit, die das Verfahren (Az. I-20 U 19/25) angestrengt hat. Die von Amazon bemühte Preisanpassungsklausel ist demnach unwirksam, weil sie Amazon einseitig und ohne transparente Kriterien die Möglichkeit zur Preisänderung einräumt. Der Preis könnte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Kunden erhöht werden. Der Text der OLG-Entscheidung liegt noch nicht vor.
Natürlich wäre es Amazon unbenommen gewesen, die Prime-Abonnements zu kündigen, und neue Abos nur zu höheren Preisen anzubieten. Diesen Weg hat das Unternehmen aber nicht gewählt. Es könnte allerdings den Bundesgerichtshof um Revision ersuchen; das Urteil des Oberlandesgerichts ist also noch nicht rechtskräftig. Unterdessen plant die Verbraucherzentrale NRW bereits eine Sammelklage, um Betroffenen, die sich dazu anmelden, die Differenz zurückzuholen.
Österreichische Abonnenten können sich Geld abholen
In Österreich hat Amazon es nicht auf Gerichtsurteile ankommen lassen. Nach einer Klage der Bundesarbeiterkammer (AK) war der Online-Händler zu einem Vergleich bereit. Seither gibt Amazon seinen Prime-Abonnenten Geld zurück – wohlgemerkt nur auf Antrag des Kunden.
Wer in Österreich vor Herbst 2022 ein Prime-Abo abgeschlossen hat und von der Preiserhöhung betroffen ist, kann wahlweise das Geld oder einen Gutschein von Amazon fordern – für ein Dauer-Abo sind das bis zu 36,50 Euro. Der exakte Betrag hängt davon ab, welches Abonnement der Kunde hat(te) und wie lange.
(ds)











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