Er brachte heimlich Videokameras in Bädern und Toiletten an: Weil ein Studienberater unter anderem Studentinnen und Beschäftigte der Universität Freiburg jahrelang heimlich filmte, wurde er vom Amtsgericht Freiburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Darüber berichtete unter anderem die »Badische Zeitung« .
Demnach befand ihn das Gericht schuldig, heimlich Videoaufnahmen von mehr als 800 Frauen angefertigt zu haben – in seiner privat vermieteten Wohnung, in einer während einer Dienstreise angemieteten Unterkunft sowie im Uni-WC und in Beratungssituationen. Aufgeflogen war der Mann 2024, als eine Studentin eine versteckte Minikamera im Badezimmer ihrer WG entdeckte.
Demonstration fordert mehr Schutz für Studierende
Nach Bekanntwerden des Urteils hatte das Freiburger Frauenkollektiv und das Studierendenkollektiv zu einer Kundgebung aufgerufen – auch, um das milde Urteil zu kritisieren. Laut Medienberichten fordern sie zudem eine konsequente Aufarbeitung und mehr Schutz für Studierende. »Wie garantiert die Uni, dass so etwas nicht mehr passiert?«, wollte eine Rednerin bei der Demo dem SWR zufolge wissen. Zudem kritisierten die Studierenden, dass die Universität erst nach der Urteilsverkündung über den Fall informiert hatte.
In einer Erklärung hatte sich die Hochschule bereits für ihr Schweigen gerechtfertigt: Während der laufenden Ermittlungen und des gerichtlichen Verfahrens habe man sich aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich äußern können. Die Straftaten des ehemaligen Mitarbeiters verurteile man allerdings »aufs Schärfste«. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen im Februar 2024 habe man ihm fristlos gekündigt, heißt es in der Erklärung. Im Sommer 2024 sei schließlich ein gerichtlicher Vergleich geschlossen worden, um dessen Rückkehr an den Arbeitsplatz dauerhaft zu verhindern.
Schutz- und Präventionsmaßnahmen der Hochschule
Erst während der Gerichtsverhandlung habe man erfahren, dass der ehemalige Mitarbeiter auch innerhalb universitärer Sanitärräume sowie in Beratungssituationen Aufnahmen angefertigt habe. Da diese Taten mehr als fünf Jahre zurückliegen, seien sie inzwischen verjährt und könnten strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden.
Die »unerträglichen« Taten habe die Hochschule allerdings darin bestätigt, umgehend »Schutz- und Präventionsmaßnahmen zu intensivieren«. Zudem wolle man die Beratung, Prävention und Unterstützung für Betroffene stärken. Das Konzept zum Schutz vor sexueller Belästigung werde derzeit weiterentwickelt.

vor 2 Stunden
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