Der deutsche Tennisprofi Mats Rosenkranz ist im Achtelfinale des ATP-Challengers von Hersonissos in Griechenland ausgeschieden. Er wurde beim Stand von 7:5 nach dem ersten Satz gegen Pietro Fellin disqualifiziert – weil er in der Satzpause kurz geduscht hatte.
Nur »zehn Sekunden« frisch gemacht
Bei Temperaturen von mehr als 35 Grad verließ der 26-Jährige den Platz, um sich nach eigenen Angaben »zehn Sekunden« frisch zu machen. Nach seiner Rückkehr erklärte der Oberschiedsrichter in Absprache mit dem Stuhlschiedsrichter das Match für beendet. Die Begründung: Das Duschen während einer Partie ist nach ATP-Regeln untersagt.
»Ich wusste nicht, dass ich nicht duschen darf. Ich habe nur zehn Sekunden abgeduscht. Er meinte, dass er mir das gesagt hat, aber er hat es mir nicht gesagt. Ich kannte die Regel nicht«, sagte Rosenkranz noch auf dem Platz.
Duschen ist laut ATP-Regeln nicht erlaubt
Das Regelwerk ist dabei eindeutig: »Toiletten- oder Kleiderwechselpausen dürfen nur während einer Satzpause genommen werden und können für keinen anderen Zweck genutzt werden. Die Toilettenpause ist auf maximal drei Minuten ab dem Zeitpunkt begrenzt, zu dem der Spieler die Toilette betritt.«
Duschen während eines Matches ist laut ATP-Regelwerk nicht erlaubt, um eine strikte Durchsetzung der Anti-Doping-Gesetze zu gewährleisten.
Rosenkranz ist nicht der erste Profi, dem dieses Missgeschick passiert. Der US-Amerikaner Nicolas Moreno De Alboran war 2022 aus demselben Grund disqualifiziert worden.