SZ am Abend: Nachrichten vom 5. Mai 2026

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Was heute wichtig war

Hegseth: „Die Waffenruhe ist nicht beendet“. Nach neuen Spannungen zwischen Iran und USA drohte die Feuerpause zu enden. Der Pentagon-Chef sagt: Irans Vorgehen liege „unterhalb der Schwelle“ für eine Wiederaufnahme des Kriegs. Zum Liveblog

Fraktion stärkt Spahn den Rücken. Die Unionsabgeordneten wählen Spahn mit 86,5 Prozent der Stimmen für weitere drei Jahre an ihre Spitze. Sie schätzen an ihm, dass er ihre Positionen gegenüber der SPD deutlicher vertritt als Merz. Mit seiner Wiederwahl wird Spahn im Machtgefüge der Koalition noch wichtiger. Zum Artikel

Hantavirus: Verstorbenes Ehepaar steckte sich mutmaßlich an Land an. Nachdem sich mehrere Passagiere auf einem kleinen Kreuzfahrtschiff mit dem Virus infiziert haben, können sie nicht, wie ursprünglich geplant, auf Kap Verde von Bord gehen. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt ist, obwohl dies selten sei. Zum Artikel

Unicredit reicht Übernahmeangebot für Commerzbank ein. Die offizielle Offerte der italienischen Großbank liegt unter dem Börsenkurs. Unicredit-Chef Orcel plant, als Langzeit-Aktionär Druck auszuüben. Ob sich die Übernahme überhaupt noch verhindern lässt, ist unklar. Zum Artikel

Amokfahrt in Leipzig: Polizei gibt Details zu Täter bekannt. Der 33-Jährige, der am Montag zwei Menschen getötet und zahlreiche verletzt haben soll, sei bereits polizeilich aufgefallen. Der Mann war einem Zeitungsbericht zufolge kurz vor der Tat in psychiatrischer Behandlung. Zu einem möglichen Motiv gibt es weiterhin keine gesicherten Erkenntnisse. Zum Artikel

BionTech schließt mehrere Produktionsstandorte. Fast 2000 Stellen sollen wegfallen, die Produktion von Corona-Impfstoffen in Deutschland wird eingestellt. Scharfe Kritik kommt aus Tübingen – von Oberbürgermeister Palmer und vom Mitgründer des einstigen Rivalen Curevac. Zum Artikel

Meinungsäußerungen im Fußball: DFB führt Fünf-Millionen-Euro-Strafe ein. Der DFB modifiziert seine Statuten und erhöht die mögliche Höchststrafe für Fanvergehen von 150 000 auf fünf Millionen Euro. Auch die Liste strafwürdiger Verhaltensweisen wird drastisch erweitert. Nun steht die Frage im Raum, ob die neuen Regeln überhaupt mit dem Grundgesetz und der Meinungsfreiheit vereinbar sind.
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