Jetzt muss sich auch der Ex-Betriebsratschef von VW, Bernd Osterloh, vor Gericht verantworten. Neben ihm gibt es noch einen weiteren Angeklagten. Beiden wird vorgeworfen, Beihilfe zur Gewährung möglicherweise überhöhter Vergütungen in drei Fällen geleistet zu haben. »Das Hauptverfahren ist durch Beschluss der Kammer eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig zur Hauptverhandlung zugelassen worden«, sagte ein Sprecher des Landgerichts Braunschweig der Nachrichtenagentur dpa.
Hintergrund ist ein Strafverfahren, das bereits bis 2021 vor dem Landgericht Braunschweig lief und jetzt neu aufgerollt werden muss. Angeklagt waren damals vier VW-Personalmanager, denen vorgeworfen wurde, mehreren Betriebsräten zu hohe Vergütungen bewilligt zu haben. Die gezahlten Boni für die Arbeitnehmervertreter bewegten sich zwischen 80.000 und 560.000 Euro im Jahr. Dabei ging es auch um die Bezahlung des langjährigen Betriebsratschefs Osterloh, der in bonusstarken Jahren bis zu 750.000 Euro erhielt.
Osterloh selbst war im damaligen Verfahren nur als Zeuge vernommen worden. Jetzt wirft die Staatsanwaltschaft ihm Beihilfe vor. Gegen den 68-Jährigen und dessen Mitangeklagten werde nun aber separat verhandelt, sagte der Gerichtssprecher. »Es handelt sich um zwei voneinander getrennte Verfahren.« 2023 ging Osterloh in den Ruhestand.
Laut dem Betriebsverfassungsgesetz ist die Tätigkeit als Betriebsrat ein Ehrenamt. Betriebsräte dürfen bei der Bezahlung im Vergleich zu vergleichbaren Angestellten weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Überhöhte Boni können als Untreue gewertet werden, da dem Unternehmen dadurch möglicherweise ein finanzieller Schaden entsteht. Die genaue Grenze zwischen angemessener Vergütung und strafbarer Überbezahlung ist allerdings oft unklar und deshalb immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.