Ebenso fließt in die Betrachtung ein, wie stark die Entscheidung die private Lebenssphäre berührt. Dabei gilt: Je stärker die berufliche Veranlassung im Vordergrund steht, desto eher ist davon auszugehen, dass das Vorgehen angemessen ist. Liegt das Hauptmotiv dagegen in der Privatsphäre, ergeben sich daraus starke Hinweise auf eine unangemessene Nutzung.

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