Den Finanzämtern liegen schon heute von allen Bürgern Name, Geburtsdatum, Lohnsteuerbescheinigung inklusive der Beiträge zu den Sozialversicherungen, Beiträge für Riester- und Rürup-Renten sowie Rentenbezüge vor („eDaten“). Außerdem gespeichert sind die Pauschbeträge wegen einer körperlichen Behinderung („festsetzungsnahe Daten“, FnD). „Trotz bereits vorliegender, umfassender Daten eine Steuererklärung zu verlangen, ist kein zukunftsfähiger Ansatz“, heißt es daher im Evaluierungsbericht.

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