Nach Einschätzung von Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, muss ein solcher Vertrag nicht umfangreich sein. „Wichtig ist, dass er einem Fremdvergleich standhält und alle wesentlichen Informationen enthält, so wie beispielsweise ein Betreuungsvertrag mit einem Kindergarten“, sagt Gerauer.

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