Für Opfer von Terroranschlägen wie dem Weihnachtsmarkt-Attentat von Magdeburg oder dem Angriff auf die Synagoge von Halle soll es auf Dauer einen verlässlichen Ansprechpartner des Bundes geben. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bringt heute ein Gesetz ins Kabinett ein, um das Amt des Bundesopferbeauftragten gesetzlich zu verankern.
„Jede terroristische Gewalttat fügt den Betroffenen schweres Leid zu“, sagte Hubig. Der Bundesopferbeauftragte kümmere sich um ihre Anliegen mit praktischer, finanzieller und psychosozialer Hilfe. Diese Lotsenfunktion bekomme eine gesetzliche Grundlage. „Damit senden wir eine klare Botschaft: Wir stehen als Staat dauerhaft an der Seite der Betroffenen.“

© IMAGO/BMJ/Thomas Imo
Bundesopferbeauftragter ist derzeit der Rechtsanwalt Roland Weber. Nach dem Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz 2016 hatte der Bund erstmals eine Anlaufstelle zur Vermittlung von Informationen und Hilfsangeboten eingerichtet und mit dem SPD-Politiker Kurt Beck besetzt.
2018 schuf das Kabinett die Stelle des Beauftragten der Bundesregierung für Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland. Das wird nun weiter formalisiert. Aufgaben und Zuständigkeiten werden genauer beschrieben. Laut Gesetzentwurf sind für Personal und Sachmittel in Webers Dienststelle jährlich rund 900.000 Euro vorgesehen.
Beschäftigt ist Weber nach Angaben des Justizministeriums mit den Belangen von Betroffenen einer ganzen Reihe von Anschlägen, darunter Messerangriffe in Bielefeld, Essen und Berlin (2025), eines Anschlags in München 2025 und des Magdeburger Anschlags 2024. (dpa)

vor 2 Stunden
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