Im Kampf gegen Schwarzarbeit will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Liste der Hochrisiko-Branchen um Friseure und Kosmetikstudios ergänzen – und deutlich mehr Befugnisse für die zuständige Einheit des Zolls. In einem am Mittwoch verschickten Schreiben an die Bundestagsfraktionen von Union und SPD erläutert Klingbeil, was er mit Blick auf Schwarzarbeit sowie Steuer- und Sozialbetrug als „härtere Gangart“ versteht.
„Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) als zentraler Akteur wird künftig unter Einsatz moderner, digitaler Instrumente noch schlagkräftiger vorgehen können. Die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der FKS werden ausgeweitet, vereinfacht und deutlich effizienter gestaltet“, schreibt der Minister. „Konkret heißt das zum Beispiel, dass die FKS zukünftig effizienter und auf Augenhöhe mit anderen Ermittlungsbereichen wie Polizei und Zollfahndung agieren kann, etwa indem Telekommunikationsüberwachung ermöglicht wird und sie außerdem als sogenannte ‚Kleine Staatsanwaltschaft‘ noch mehr Fälle als bisher – etwa bei Sozialleistungsmissbrauch – alleine und damit schneller selber abschließen kann.“
Wie bekannt, plant die Bundesregierung durch automatisierten Datenaustausch von Zoll, Landesfinanzbehörden und Rentenversicherung schneller diejenigen herauszufiltern, die Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge verweigern. „Scheinfirmen und Unternehmen mit Verbindungen zur organisierten Kriminalität werden leichter identifiziert“, schreibt Kingbeil, „die FKS kann ganz gezielt gegen diese und ähnliche Rechtsverstöße vorgehen.“
Das Bundeskabinett brachte Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Kern ist die Hochrisiko-Liste: Um Schwarzarbeit schneller zu ahnden, sollen Beschäftigte in Friseurläden sowie Kosmetik- und Nagelstudios ihren Ausweis oder Reisepass mitführen müssen. Klingbeil will erleichtern, dass die Identität der Beschäftigten noch vor Ort festgestellt werden kann, da die erwähnten Gewerbe für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung anfällig seien. Bislang zählt der Gesetzgeber zu den Hochrisiko-Branchen das Baugewerbe, Taxis und Speditionen, Sicherheitsdienste, Gastronomie, Reinigung und Schlachthöfe.