Dreizehn Jahre nach Google Glass diskutiert die Gesellschaft wieder, wie mit Smart Glasses umzugehen ist. Anders als damals sind moderne Varianten vergleichsweise günstig und von herkömmlichen Brillen kaum zu unterscheiden, obwohl sie mit Minikamera und viel Technik ausgestattet sind. Die Alltagstauglichkeit verhalf den Geräten zu ersten Erfolgen: So hat Marktführer Meta allein im vergangenen Jahr sieben Millionen smarte Brillen verkauft. Das hat Konkurrenten wie Google, Samsung und Apple auf den Plan gerufen, die nun eigene Geräte auf den Markt bringen wollen. Der Smart-Glasses-Boom steht womöglich erst am Anfang.
Mit der zunehmenden Verbreitung der Ray-Ban Meta-Brillen und anderer Smart Glasses wächst zugleich die Sorge über die Folgen der neuen Technologie, befeuert durch Missbrauch der Geräte. In den vergangenen Monaten machten vor allem sogenannte „Rizzfluencer“ Schlagzeilen, die mit den Brillen heimlich Frauen filmen und die Aufnahmen anschließend in sozialen Netzwerken veröffentlichen, mit traumatischen Folgen für die Betroffenen. Über diese individuellen Fälle hinaus warnen Datenschützer vor einer Erosion der Privatsphäre, sollten sich Smart Glasses auf breiter Basis durchsetzen und Menschen mit Kameras im Gesicht zur Normalität werden. Ein Datenschutzskandal sowie Berichte über eine Gesichtserkennungsfunktion haben die Gemüter zusätzlich erhitzt. In sozialen Netzwerken ist die anfängliche Neugier vielfach in offene Ablehnung umgeschlagen.
Englischsprachige Medien griffen die aufgeheizte Stimmung dankbar auf und übernahmen den in sozialen Netzwerken kursierenden Begriff „Pervert Glasses“, der die Technologie auf ihr Missbrauchspotenzial reduziert und Träger unter Generalverdacht stellt. Dass ausgerechnet der stark umstrittene Datenkonzern Meta hinter den Geräten steht, macht eine solche Zuspitzung besonders klickträchtig.
Ein Verbot wäre unverhältnismäßig und würde nur Symptome bekämpfen
Der Rizzfluencer-Trend sorgt inzwischen auch hierzulande für hitzige Debatten. Wie verbreitet das Phänomen ist, lässt sich nicht genau beziffern. Fest steht jedoch, dass bereits eine kleine Zahl dieser „Perverslinge“ große Reichweiten erzielen kann. In den USA erreichen einzelne dieser Videos Millionen von Aufrufen und schaffen damit auch finanzielle Anreize. In Deutschland haben gemeinnützige Organisationen deshalb Strafanzeige gegen Meta erstattet und Petitionen gegen „Spannerbrillen“ gestartet. Beide Initiativen fordern ein Vertriebsverbot und berufen sich dabei auf § 8 TDDDG. Der Paragraf untersagt Geräte, die als Alltagsgegenstände getarnt und für unbemerkte Aufnahmen geeignet sind.
Meta erwiderte, die Brillen seien bereits 2022 von der dafür zuständigen Bundesnetzagentur geprüft und mit Datenschutzmaßnahmen ausgestattet worden. Gemeint ist eine LED-Leuchte an der Brille, die Umstehende auf Aufnahmen aufmerksam machen soll. Die Behörde selbst sieht derzeit keinen Handlungsbedarf und hält das LED-Signal für ausreichend. Ein Verbot durch die Bundesnetzagentur ist damit vorerst vom Tisch. Unabhängig davon prüft die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität die Strafanzeige noch. Würde § 8 TDDDG auf die Smart Glasses angewendet, wären nicht nur ihr Verkauf, sondern grundsätzlich auch ihr Besitz verboten.
Unabhängig von der juristischen Bewertung wäre ein derart weitreichendes Verbot allerdings nur schwer zu rechtfertigen. Würden Technologien allein danach beurteilt, ob sie sich für schändliche oder kriminelle Zwecke missbrauchen lassen, müsste man auch Smartphones und soziale Netzwerke verbieten, die hier ebenso eine wichtige Rolle spielen. Sogenannte Pickup-Videos, in denen Männer Frauen ansprechen und die Begegnungen mit versteckten Kameras oder Smartphones filmen, um sie in sozialen Netzwerken zu verbreiten, gab es lange vor Smart Glasses. Neu daran ist, wie unauffällig die Kamera in die Interaktion integriert ist.
Mit wachsender Verbreitung der Geräte und Debatten wie der aktuellen wird dieser Tarnvorteil jedoch schwinden. Ein Verbot würde das grundsätzliche Problem außerdem nicht lösen. Die Täter würden sich Smart Glasses auf anderem Wege beschaffen oder schlicht wieder auf Smartphones oder andere Gadgets ausweichen, mit denen sich ebenso heimlich filmen lässt.
Smart Glasses gehen über „Spannerbrillen“ hinaus
Ein Verbot würde stattdessen dazu führen, dass Deutschland bei einer potenziell wichtigen Technologie den Anschluss verliert. Smart Glasses stehen noch am Anfang ihrer Entwicklung und könnten sich mit leistungsfähigen Displays wie denen des deutschen Meta-Zulieferes Schott zu einer eigenständigen Computerplattform entwickeln, statt bloß Zubehör für Smartphones zu bleiben. Damit entstünde ein neuer Markt, von denen auch Deutschland profitieren könnte. Mit Blick auf Europa ist zudem interessant, dass mit EssilorLuxottica ein europäisches Unternehmen maßgeblich am Erfolg von Metas Brillen beteiligt ist und damit künftig auch den Technologiestandort Europa stärken könnte.
Bei aller berechtigten Kritik an den „Pervert Glasses“: Die Brillen lassen sich auch für andere Zwecke als Voyeurismus einsetzen. Ich besitze ein älteres Exemplar ohne KI-Funktionen und nutze es zuweilen, um freihändig Ausflüge in die Natur zu dokumentieren oder sportliche Aktivitäten aus der Blickperspektive einzufangen. Darüber hinaus eignen sie sich gut, um (einvernehmlich!) Momente im Familien- oder Freundeskreis festzuhalten. Durch die Leichtigkeit, mit der ich damit Bilder und Videos aufnehmen kann, sind wertvolle Erinnerungen entstanden, die ohne Smart Glasses vermutlich nie festgehalten worden wären. Im öffentlichen Raum oder im Beisein Fremder verzichte ich auf die Brille.
Weil neuere Geräte die Umgebung mittels KI verbal beschreiben können, ermöglichen sie blinden und sehbehinderten Menschen mehr Eigenständigkeit. Meta hat dieses Potenzial erkannt, wirbt gezielt mit Barrierefreiheit und spendet mitunter Geräte an Betroffene. Das geschieht natürlich nicht aus reiner Menschenliebe. Aber der praktische Nutzen für Menschen mit Behinderungen wird dadurch nicht weniger real.
Es braucht klare Regeln, keine Verbote
Das heißt nun nicht, dass Smart Glasses unreguliert bleiben sollten. Im Gegenteil. Stand heute können sich Menschen nur schwer gegen rechtswidrige Aufnahmen in der Öffentlichkeit wehren, egal ob die Aufnahmen mit Smart Glasses, einem Smartphone oder einem anderen Gerät gemacht wurden. Das deutsche Strafrecht bietet Betroffenen zwar rechtliche Mittel, doch deren Durchsetzung kostet in der Regel Zeit und Geld. Auch der Weg über die Meldesysteme der Plattformen ist oft keine verlässliche Lösung, denn ob und wie schnell illegale Videos tatsächlich entfernt werden, hängt letztlich von den Betreibern ab. Instagram geht seit Kurzem gegen Rizzfluencer-Videos vor, doch viele davon sind weiterhin auf der Plattform zu finden.
Entscheidend ist, dass sich Gesetze und Vorschriften gegen Missbrauch richten, nicht gegen einzelne Produktkategorien. Im Zuge der KI-Entwicklung dürften Minikameras künftig in Smartwatches, Anhängern oder sogar Kopfhörern Einzug halten. Das zeigt, dass die Debatte auf einer grundsätzlicheren Ebene geführt werden muss.
Tomislav berichtet seit 2016 über VR-Headsets und Smart Glasses und hat die Höhen und Tiefen der Branche aus nächster Nähe miterlebt. Nach vielen Jahren beim Fachblog MIXED verstärkt er seit Mitte 2025 als freier Autor die Berichterstattung von heise online. Neben seinen angestammten Themenfeldern schreibt er mittlerweile über ein breiteres Spektrum an Technologiethemen, darunter insbesondere Künstliche Intelligenz.
Sinnvoll wären strengere Kennzeichnungspflichten für Kamerabrillen sowie ortsbezogene Verbote. Potsdam hat smarte Brillen in Schwimmbädern und Saunen untersagt. Auch Betreibern privater Einrichtungen steht es über ihr Hausrecht frei, das Tragen solcher Geräte in ihren Räumen zu beschränken. Jenseits gesetzlicher Regeln greifen mit wachsendem Problembewusstein allmählich auch soziale Sanktionen. Wer wegen des öffentlichen Tragens der Geräte Konflikte erwartet, wird im öffentlichen Raum darauf verzichten oder auf kameralose Varianten wie Even Realities G2 ausweichen. In diesem Sinne hat die laufende Debatte mit Sicherheit schon etwas Gutes bewirkt.
Hier treffen gleich mehrere Dinge aufeinander: Ängste vor einer neuen Technologie, Datenschutzbedenken, das Reizthema Meta und Straftatbestände. Das ergibt eine explosive Mischung, aber noch kein überzeugendes Argument dafür, eine ganze Produktkategorie zu verbieten. Vor allem, wenn man damit nur ein Symptom bekämpft.
(tobe)











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