Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare: Wo stellt sich die katholische Kirche quer und wo nicht?

vor 2 Stunden 2

Die Frage nach dem richtigen Umgang mit homosexuellen Paaren sorgt in der katholischen Kirche schon lange für Konflikte. Am Dienstag hat sich eine gewichtige Stimme zu Wort gemeldet: Kardinal Reinhard Marx erlaubt in seinem Erzbistum München und Freising ganz offiziell ihre Segnung.

Mit einem Schreiben machte er sich diese Woche zum prominentesten Fürsprecher der Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“, die Deutsche Bischofskonferenz und Zentralkomitee der Katholiken im Frühjahr 2025 beschlossen hatten. Marx empfiehlt sie den Seelsorgern in seinem Bistum „als Grundlage pastoralen Handelns“. Er ist damit der erste deutsche Kardinal, der diesen Schritt geht.

 Felix Hörhager/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Kardinal Marx erlaubt in München fortan Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare.

© dpa/Felix Hörhager

Die Handreichung entstand, nachdem die Glaubenskongregation des Vatikans in der Erklärung „Fiducia supplicans“ 2023 die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare unter bestimmten Bedingungen für zulässig erklärt hatte. Sie macht Vorschläge für die konkrete Ausgestaltung solcher Segnungen.

Kritik vom Papst

Das Dokument ist unter den deutschen Bischöfen allerdings heftig umstritten. Konservative Bischöfe verweisen darauf, dass es weit über die von Papst Franziskus in „Fiducia supplicans“ gestatteten Praktiken hinausgehe. Besonders an der Tatsache, dass in der Handreichung von Segensfeiern die Rede ist, wird kritisiert. „Fiducia supplicans“ sieht vor, dass Segnungen lediglich spontan vorgenommen werden dürfen, um jede Verwechslung mit dem Ehesakrament auszuschließen.

Rückendeckung erhalten die konservativen Bischöfe aus Rom. Im September vergangenen Jahres sagte Papst Leo XIV. dem katholischen Onlinemagazin „Crux“, die in „Nordeuropa“ veröffentlichten Rituale zur Segnung verstießen ausdrücklich gegen das von Papst Franziskus gebilligte Dokument. Natürlich könnten alle Menschen gesegnet werden. „Fiducia supplicans“ suche aber „nicht nach einer Möglichkeit, eine Art Segnung zu ritualisieren, weil das nicht der Lehre der Kirche entspricht.“

So unterschiedlich handhaben die deutschen Bischöfe Segensfeiern

Die Inkraftsetzung der Handreichung ist daher heikel. In vielen Bistümern findet sie dennoch bereits offiziell Anwendung, etwa in Aachen oder Limburg. Dies schafft für die Seelsorger vor Ort Sicherheit. Wer zuvor schon gleichgeschlechtliche Paare segnete, handelte in einer rechtlichen Grauzone.

In einigen Bistümern zögern die Bischöfe, die Handreichung formal in Kraft zu setzen, Segnungen finden aber trotzdem statt. So ist es etwa in Rottenburg-Stuttgart oder Hamburg. In Münster, Deutschlands größtem Bistum, ist der Bischofsstuhl derzeit noch vakant. Diözesanadministrator Antonius Hamers, der vorübergehend die Geschäfte führt, sagte aber, die Handreichung könne eine Unterstützung für die Gestaltung von Segnungen sein.

Im Erzbistum Paderborn betrachtet man das Inkraftsetzen der Handreichung dagegen als eine „Grundsatzfrage von solch grundlegender Dimension“, dass sie „nicht einfach durch einen Verwaltungsakt“ erfolgen solle und weitere Beratungen nötig seien.

In insgesamt fünf Bistümern bestehen hingegen große Bedenken gegen Segensfeiern in der Form, wie sie die Handreichung vorsieht: Die Bischöfe von Eichstätt, Augsburg, Regensburg und Passau sind grundsätzlich nicht bereit, das Papier in ihren Bistümern in Kraft zu setzen. Zwar erkennen sie die grundsätzliche Möglichkeit eines Segens für homosexuelle Paare an, wie er vom Vatikan in „Fiducia supplicans“ vorgesehen ist, halten diese Regelung aber für ausreichend oder sehen die Handreichung im Widerspruch zu den Vorgaben Roms.

 Henning Kaiser/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Kölner Kardinal Woelki möchte dem Beispiel seines Münchener Amtskollegen Marx nicht folgen.

© dpa/Henning Kaiser

Auf demselben Standpunkt steht auch der zweite deutsche Kardinal, der einer Diözese vorsteht: Rainer Maria Woelki in Köln. Eine Sprecherin des Erzbistums erklärte auf Anfrage des Tagesspiegels, Grundlage für das pastorale Handeln in der Diözese seien die „weltkirchlichen Rahmenbedingungen“.

Die Haltung des Berliner Erzbischofs ist ambivalent

Berlins Erzbischof Heiner Koch stellte es den Seelsorgern in seinem Zuständigkeitsbereich bereits 2023 in einem Brief frei, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, und kündigte an, in solchen Fällen nicht disziplinarisch gegen sie vorzugehen. Er selbst werde dies aber erst tun, wenn der Vatikan eine solche Segnung offiziell erlaube.

 Schweres Jahr mit großen Herausforderungen") +++ dpa-Bildfunk +++

Berlins Erzbischof Heiner Koch erlaubt Segensfeiern für homosexuelle Paare, hält sich bei der Bewertung der Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“ allerdings zurück.

© picture alliance/dpa/Annette Riedl

Offiziellen Charakter hat die Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“ für das Erzbistum Berlin nicht. Ein Sprecher bekräftigte auf Anfrage des Tagesspiegels aber, dass Segnungen möglich seien und stattfänden. Wie viele Paare von der Möglichkeit seit 2023 Gebrauch gemacht hätten, sei nicht bekannt. (mit dpa)

Gesamten Artikel lesen